Online Bürgerservice
BÜRGERBÜRO
Bürgerservice und Information
Ob Informationen zum elektronischen Bundespersonalausweis sowie zu Reisepass und Kinderreisepass oder alles Rund um den Führerschein. Beglaubigungen von Abschriften und Fotokopien sowie über polizeiliche Führungszeugnisse...
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Bürgerbüro
| Montag | 8:00 bis 18:00 Uhr |
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| Dienstag und Donnerstag | 8:00 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 8:00 bis 12:00 Uhr |
| Freitag | 7:00 bis 13:00 Uhr |
| 1.Samstag im Monat | 10.00 bis 12.00 Uhr |
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Hinweisgeberstelle des Bundes (externe Meldestelle)
Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt? Sie erwägen, einen solchen Verstoß bei der externen Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) zu melden, damit hier geeignete Folgemaßnahmen ergriffen werden können?
Ihre Informationen können über unsere Meldestelle an die zuständigen Behörden übersandt werden und so dazu beitragen, dass Verstöße wirksam aufgedeckt, untersucht und verfolgt werden.
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen sie infolge einer Meldung von Missständen beruflich benachteiligt wurden. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist es, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben. Ein weiteres Herzstück des HinSchG ist der bestmögliche Schutz ihrer Identität. Die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz ist dabei zentrale Ansprechpartnerin.
Unter dem hier aufgeführten LInk finden Sie Informationen zum gesetzlichen Anwendungsbereich, den möglichen Meldekanälen, dem Meldeverfahren sowie zum Schutz von hinweisgebenden Personen.
Wichtiger Hinweis
Meldung von Verstößen
- Bei aktuellen Gefahren oder bedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte zuerst an die bekannten Notfallrufnummern oder die nächste Polizeidienststelle.
- Lesen Sie bitte vor Abgabe einer Meldung die allgemeinen Erklärungen und weiterführenden Informationen auf der Internetseite des Bundes.
- Die Seite bietet Ihnen vor Abgabe einer Meldung Informationen und Beratung über bestehende Abhilfemöglichkeiten und Verfahren für den Schutz vor Repressalien an.
- Bitte beachten Sie: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Gesetzestexte & weitere Informationen
Bürgerdienste Saar
Erledigen Sie Ihre Verwaltungsangelegenheiten bequem von zu Hause aus. Über das Internetportal der Landesregierung können Sie zahlreiche Dienstleistungen online beantragen, Formulare aufrufen und Intormationen erhalten.
Online-Portal
www.buergerdienste-saar.de
Illinger Seiten
Die ILLINGER SEITEN sind das wöchentliche Bekanntmachungsblatt der Gemeindeverwaltung Illingen. Mit einer Auflage von 18.000 Stück werden sie jedem Haushalt im Gemeindegebiet kostenlos zugestellt. Erscheinungstag ist der Mittwoch.
In den ILLINGER SEITEN finden sich amtliche Bekanntmachungen, Neuigkeiten und Infos aus der Gemeindeverwaltung sowie Veranstaltungen und Terminhinweise.
Im zweiten Teil des Blattes, den ILLINGER NACHRICHTEN, können Vereine und Institutionen über ihre Arbeit, Veranstaltungen und Tätigkeiten berichten. Die Ortsvorsteher schreiben hier über Neuigkeiten aus den Ortsteilen.
Online-Ausgabe:
www.illingerseiten.de
Artikel-Serie über Abfallentsorgung- und Vermeidung
Wir möchten unsere Bürgerinnen und Bürger über verschiedene Themen der Abfalltrennung, -entsorgung und -vermeidung informieren. In den kommenden Wochen veröffentlichen wir daher regelmäßig Beiträge zu unterschiedlichen Themen. Ziel ist es, Orientierung zu geben und dabei zu helfen, Abfälle richtig zu trennen und Ressourcen zu schonen.

Kleidung und andere Textilien gehören für uns zum Alltag. Doch irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem sie aussortiert werden. Damit diese nicht unnötig im Müll landen, ist es wichtig, zwischen verschiedenen Arten von Textilien zu unterscheiden. Denn je nach Zustand gibt es unterschiedliche und sinnvollere Entsorgungswege. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Altkleidern, Alttextilien und stark verschmutzten Textilien.
Altkleider sind neue oder gebrauchte Kleidungsstücke, die noch tragbar und gut erhalten sind. Dazu zählen beispielsweise Jacken, Hosen, Shirts oder auch Schuhe, die keine Schäden aufweisen. Diese sollten keinesfalls im Müll entsorgt werden. Stattdessen bietet es sich an, sie zu spenden. Viele Organisationen nehmen gut erhaltene Kleidung dankbar entgegen und geben sie an Bedürftige weiter. Ein Beispiel dafür ist die Kleiderkammer des Deutsches Rotes Kreuz in Hirzweiler-Welschbach im Schulgebäude in Welschbach. Wichtig ist dabei, dass die Kleidung sauber und vollständig ist, damit sie ohne großen Aufwand weiterverwendet werden kann.
Anders verhält es sich mit Alttextilien. Hierzu gehören Textilien, die nicht mehr getragen werden, aber dennoch sauber sind. Auch wenn sie beschädigt oder zerrissen sind. Diese können weiterhin verwertet oder recycelt werden. Zu den Alttextilien zählen neben Kleidung auch viele andere Gegenstände aus Stoff: etwa Unterwäsche (sofern hygienisch sauber), Schuhe und Accessoires wie Gürtel, Mützen oder Schals, aber auch Handtaschen, Stoffbeutel und Rucksäcke. Ebenso gehören Bettwaren wie Decken und Kissen sowie Heimtextilien wie Bettwäsche, Handtücher, Gardinen oder Tischdecken dazu. Selbst Stoff- und Plüschtiere fallen in diese Kategorie. Entscheidend ist, dass die Textilien sauber sind. Auch wenn sie nicht mehr nutzbar erscheinen. Solche Alttextilien können direkt beim EVS Wertstoff-Zentrum abgegeben werden. In Illingen befindet sich dieses im Ortsteil Uchtelfangen, Am Umspannwerk 7. Geöffnet ist es dienstags bis freitags von 8:00 bis 15:45 Uhr sowie samstags von 8:00 bis 14:15 Uhr; montags bleibt es geschlossen.
Textilien, die stark verschmutzt oder so beschädigt sind, dass sie nicht mehr verwertet werden können, gehören hingegen in eine dritte Kategorie. Dazu zählen beispielsweise Kleidungsstücke mit starken Verschmutzungen, die sich nicht mehr reinigen lassen, oder völlig unbrauchbare Stoffreste. Diese Textilien können weder gespendet noch recycelt werden und müssen daher über die hauseigene Restmülltonne entsorgt werden.
Wer diese drei Kategorien beachtet, kann mit wenig Aufwand einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Gut erhaltene Kleidung hilft anderen Menschen weiter, saubere Alttextilien können recycelt werden und nur ein kleiner Teil muss tatsächlich im Restmüll landen. So wird nicht nur Abfall reduziert, sondern auch der Wert von Textilien möglichst lange erhalten.
Abfallentsorgung
Es weiterhin zahlreiche Möglichkeiten, gut erhaltene Gegenstände weiterzugeben. Eine praktische Anlaufstelle sind die „EVS Verschenk-Heisje“ auf den EVS Wertstoff-Zentren in Illingen. Hier können bequem unkompliziert gut erhaltene Dinge abgegeben und von anderen mitgenommen werden.
Darüber hinaus bieten sich viele weitere Alternativen an: In vielen Ortschaften gibt es Verschenkregale oder Tauschbörsen, die rege genutzt werden. Auch im direkten Umfeld, etwa in der Nachbarschaft oder im Freundeskreis, lassen sich Dinge oft schnell und unkompliziert weitergeben. Secondhand- und Sozialkaufhäuser im Saarland nehmen ebenfalls gut erhaltene Waren an und verkaufen diese zu günstigen Preisen weiter.
Wer aktiv werden möchte, kann außerdem regionale Initiativen und Veranstaltungen zur Abfallvermeidung unterstützen oder selbst an Flohmärkten und Tauschbörsen teilnehmen. Nicht zuletzt bieten auch zahlreiche Online-Plattformen Möglichkeiten, Dinge zu verschenken oder zu tauschen.
Weitere Ideen und regionale Tipps rund um das Thema Abfallvermeidung finden Sie auf der Plattform www.einfacherwenigermüll.de.
Der Entsorgungsverband Saar (EVS) bietet die Abfallkalender mit den Onlinedienst MÜLLMAX ein neues Format mit vielfältigen Services an.
Auf den Internetseiten des Entsorgungsverband Saar (EVS) wird Ihnen geholfen, den richtigen Entsorgungsweg zu finden.
Ihr Kontakt zum Kundenservice beim Entsorgungsverband Saar (EVS).
EVS-Wertstoff-Zentrum
| Montag | geschlossen |
|---|---|
| Dienstag - Freitag | 8.00 bis 15.45 Uhr |
| Samstag | 8.00 bis 14.15 Uhr |
| Telefon | 06825 409-165 |
| Mobil | 0173 6763277 |
EVS Sonderabfall-Zwischenlager
| Montag - Freitag | 8.00-15.00 Uhr |
|---|---|
| Samstag | geschlossen |
| Telefon | 06825 495288 |
EVS Deponie
| Montag - Freitag | 7.30-15.45 Uhr |
|---|---|
| Samstag | 7.30-14.45 Uhr |
| Telefon | 06825 44813 |
Grüngutsammelanlage Humes
| 1. Mai geschlossen | ||
|---|---|---|
| Februar | samstags 9:00 bis 14:45 Uhr | |
| März | dienstags 13:00 bis 16:30 Uhr | samstags 9:00 bis 14:45 Uhr |
| April bis Oktober | dienstags 13:00 bis 19:00 Uhr | samstags 8:00 bis 14:45 Uhr |
| November | samstags 9:00 bis 14:45 Uhr | |
| Telefon | 06825 409-165 | |
Störung melden
Egal ob Sie eine defekte Straßenlaterne, ein Wasserrohrbruch, Probleme mit dem Abwasser oder der Versorgung von Strom, Wasser, Gas, Telefon und Internet melden möchten: Die meisten Ver- und Entsorgungsunternehmen haben eine 24h-Hotline oder eine Internetseite um ein Problem oder eine Störung zu melden. (Angaben ohne Gewähr)
Abwasserzweckverband Illtal
Hauptstraße 84
66557 Illingen
Telefon: 06825 409-270
E-Mial: info@av-illtal.de
Defekte Straßenbeleuchtung melden
energis GmbH
Neugrabenweg 4
66123 Saarbrücken
energis Kundenbüro Illingen
Gymnasialstraße 72
66557 Illingen
Tel.: 0681 9069 - 2660
Fax:0681 9069 - 2632
E-Mail: service@energis.de
Stördienst Strom: 0681 9069-2611
Entsorgungsverband Saar
Untertürkheimer Straße 21
66117 Saarbrücken
Tel.: 0681 5000-0
Fax: 0681 5000-660
E-Mail: info@evs.de
Kundenbetreuung Abfallentsorgung
Tel.: 0681 5000-555
Fax: 0681 5000-550
E-Mail: service-abfall@evs.de
Gaswerk Illingen Zweckverband
Illinger Straße 125
66557 Illingen
Tel.: 06825 93260
Fax: 06825 495066
Gaswerk-Kundencenter
im Bürger- und Energieservice Illingen (BESi)
Rathausstraße 14
66557 Illingen
Tel.: 06825 93260
Fax: 06825 4950-66
E-Mail: info@gaswerk-illingen.de
Wasserversorgung Ostsaar GmbH
In der Etzwies 6
66564 Ottweiler
Tel.: 06824 9002-0
Fax: 06824 9002-50
E-Mail: service@wvo-net.de
Telekom Deutschland GmbH
Kundenservice Festnetz: 0800 33 01000
Kundenservice Mobilfunk: 0800 33 02202
Internet: https://www.telekom.de/hilfe/hilfe-bei-stoerungen
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Kundenservice
99116 Erfurt
Beratung: 0800 66 49 381
Kundenservice: 0800 27 87 000
Störungsnummer: 0800 52 66 625
Internet: https://kabel.vodafone.de/hilfe_und_service/stoerungshilfe
EU-Dienstleistungsrichtlinie
Zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) wurde eine Portal-Seite bereit gestellt über die alle saarländischen Kommunen aus der Ferne sowohl hinsichtlich der Gewerbean-, -um und -abmeldung als auch mittels allgemeinem Kontaktformular zu anderen Dienstleistungen angesprochen werden können.
Ziel der EU-DLR ist es die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit zu vereinfachen. Dieses Ziel soll im Wesentlichen durch die Einrichtung eines einheitlichen Ansprechpartners (EA) und die elektronische Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, erreicht werden.
Was genau will die EU-Richtlinie 2006/123/EG?
Die Herstellung eines Gemeinsamen Marktes, wie sie durch den EG-Vertrag (Art. 14 und 49 ff) vorgesehen ist, schließt die freie grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen ein. Dieser stehen jedoch vielfach Bestimmungen im Recht der EU-Mitgliedstaaten entgegen, die den freien Zugang zum nationalen Dienstleistungsmarkt behindern. Die Gründe sind vielfältig:
- Schutz innerstaatlicher Anbieter,
- Gewährleistung von Schutznormen des nationalen Arbeitsrechts oder
- Verhinderung eines ruinösen Unterbietungswettlaufs.
Die Dienstleistungs-Richtlinie hat zum Ziel, bürokratische Hindernisse und zwischenstaatliche Hemmnisse abzubauen sowie die den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zu fördern. Sie soll einen Rechtsrahmen schaffen, durch den die Gründung betrieblicher Niederlassungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat erleichtert und das Erbringen von Dienstleistungen über Landesgrenzen hinweg vereinfacht wird. Dabei sieht sie konkrete Erleichterungen für niedergelassene Dienstleister vor, unter anderem durch Einheitliche Ansprechpartner und eine elektronische Verfahrensabwicklung.
Die EU-Rechtsgrundlage hat das Ziel, „die Aufnahme und Ausübung selbstständiger Tätigkeiten zu erleichtern“ (Art. 47 EGV) sowie die Anwendbarkeit dieser Bestimmung auf den Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungen sicherzustellen (Art. 55 EGV).














