BÜRGERBÜRO

Bürgerservice und Information

Ob Informationen zum elektronischen Bundespersonalausweis sowie zu Reisepass und Kinderreisepass oder alles Rund um den Führerschein. Beglaubigungen von Abschriften und Fotokopien sowie über polizeiliche Führungszeugnisse... 

Bei unserem Bürgerbüro erhalten Sie Informationenund die wichtigsten Bürger-Dienstleistungen.


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Bürgerbüro

Montag 8:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 8:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 7:00 bis 13:00 Uhr
1.Samstag im Monat 10.00 bis 12.00 Uhr
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Bürgerdienste Saar

Erledigen Sie Ihre Verwaltungsangelegenheiten bequem von zu Hause aus. Über das Internetportal der Landesregierung können Sie zahlreiche Dienstleistungen online beantragen, Formulare aufrufen und Intormationen erhalten.


Illingen Seiten

Die ILLINGER SEITEN sind das wöchentliche Bekanntmachungsblatt der Gemeidneverwaltung Illingen. Mit einer Auflage von 18.000 Stück werden sie jedem Haushalt im Gemeindegebiert kostenlos zugestellt. Erscheinungstag ist der Mittwoch.
In den ILLINGER SEITEN sich amtliche Bekanntmachungen, Neugkeiten und Infos aus der Gemeidneverwaltung, sowie Veranstaltungen und Terminhinweise enthalten.
Im zweite Teil des Blattes, den ILLINGER NACHICHTEN, können Veriene und Institutionen über Ihre Arbeit, Veranatsltungen und Tätigkeiten berichten. Die Ortsvorsteher schreiben hier über Neuigkeiten aus den Ortsteilen.

Online-Ausgabe:
 www.illingerseiten.de

 


Abfallentsorgung

Wenn Möbel oder Gebrauchsgegenstände zu schade zum Wegwerfen sind, dann nutzen Sie am besten den Verschenkmarkt des EVS.
www.evs-verschenkmarkt.de

Der Entsorgungsverband Saar (EVS) bietet die Abfallkalender mit den Onlinedienst MÜLLMAX ein neues Format mit vielfältigen Services an.

Auf den Internetseiten des Entsorgungsverband Saar (EVS) wird Ihnen geholfen, den richtigen Entsorgungsweg zu finden.

Ihr Kontakt zum Kundenservice beim Entsorgungsverband Saar (EVS).

Wertstoffhof

Aussenstelle Steinertshaus samstags nur bis 14.15 Uhr geöffnet.
Montags geschlossen
Dienstag - Samstag 8.00 bis 15.45 Uhr
Telefon 06825 409165
Mobil 0173 6763277

EVS Sonderabfall-Zwischenlager

Montag - Freitag 8.00-15.00 Uhr
Samstag geschlossen
Telefon 06825 495288

EVS Deponie

Montag - Freitag 7.30-15.45 Uhr
Samstag 7.30-14.45 Uhr
Telefon 06825 44813

Grüngutsammelanlage Humes

1. Mai geschlossen    
     
Februar samstags 9:00 bis 14:45 Uhr  
März dienstags 13:00 bis 16:30 Uhr samstags 9:00 bis 14:45 Uhr
April bis Oktober dienstags 13:00 bis 19:00 Uhr samstags 8:00 bis 14:45 Uhr
November samstags 9:00 bis 14:45 Uhr  
Telefon 06825 409-165  
     

Egal ob Sie eine defekte Straßenlaterne, ein Wasserrohrbruch, Probleme mit dem Abwasser oder der Versorgung von Strom, Wasser, Gas, Telefon und Internet melden möchten: Die meisten Ver- und Entsorgungsunternehmen haben eine 24h-Hotline oder eine Internetseite um ein Problem oder eine Störung zu melden. (Angaben ohne Gewähr)

Abwasserzweckverband Illtal
Hauptstraße 84
66557 Illingen
Telefon: 06825 409-270
E-Mial: 

Defekte Straßenbeleuchtung melden

energis GmbH
Neugrabenweg 4
66123 Saarbrücken

energis Kundenbüro Illingen
Gymnasialstraße 72
66557 Illingen
Tel.: 0681 9069 - 2660
Fax:0681 9069 - 2632
E-Mail:

Stördienst Strom: 0681 9069-2611

Entsorgungsverband Saar
Untertürkheimer Straße 21
66117 Saarbrücken
Tel.: 0681 5000-0
Fax: 0681 5000-660
E-Mail:

Kundenbetreuung Abfallentsorgung
Tel.: 0681 5000-555
Fax: 0681 5000-550
E-Mail:

Gaswerk Illingen Zweckverband
Illinger Straße 125
66557 Illingen
Tel.: 06825 93260
Fax: 06825 495066

Gaswerk-Kundencenter 
im Bürger- und Energieservice Illingen (BESi)

Rathausstraße 14
66557 Illingen
Tel.: 06825 93260
Fax: 06825 4950-66
E-Mail: 

Wasserversorgung Ostsaar GmbH 
In der Etzwies 6
66564 Ottweiler
Tel.: 06824 9002-0 
Fax: 06824 9002-50
E-Mail: 

Telekom Deutschland GmbH
Kundenservice Festnetz: 0800 33 01000
Kundenservice Mobilfunk: 0800 33 02202
Internet: 

Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Kundenservice
99116 Erfurt
Beratung: 0800 66 49 381
Kundenservice: 0800 27 87 000
Störungsnummer: 0800 52 66 625
Internet: https://kabel.vodafone.de/hilfe_und_service/stoerungshilfe


Zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) wurde eine Portal-Seite bereit gestellt über die alle saarländischen Kommunen aus der Ferne sowohl hinsichtlich der Gewerbean-, -um und -abmeldung als auch mittels allgemeinem Kontaktformular zu anderen Dienstleistungen angesprochen werden können.

Ziel der EU-DLR ist es die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit zu vereinfachen. Dieses Ziel soll im Wesentlichen durch die Einrichtung eines einheitlichen Ansprechpartners (EA) und die elektronische Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, erreicht werden.

 


Was genau will die EU-Richtlinie 2006/123/EG?

Die Herstellung eines Gemeinsamen Marktes, wie sie durch den EG-Vertrag (Art. 14 und 49 ff) vorgesehen ist, schließt die freie grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen ein. Dieser stehen jedoch vielfach Bestimmungen im Recht der EU-Mitgliedstaaten entgegen, die den freien Zugang zum nationalen Dienstleistungsmarkt behindern. Die Gründe sind vielfältig:

  • Schutz innerstaatlicher Anbieter,
  • Gewährleistung von Schutznormen des nationalen Arbeitsrechts oder
  • Verhinderung eines ruinösen Unterbietungswettlaufs.

Die Dienstleistungs-Richtlinie hat zum Ziel, bürokratische Hindernisse und zwischenstaatliche Hemmnisse abzubauen sowie die den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zu fördern. Sie soll einen Rechtsrahmen schaffen, durch den die Gründung betrieblicher Niederlassungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat erleichtert und das Erbringen von Dienstleistungen über Landesgrenzen hinweg vereinfacht wird. Dabei sieht sie konkrete Erleichterungen für niedergelassene Dienstleister vor, unter anderem durch Einheitliche Ansprechpartner und eine elektronische Verfahrensabwicklung.

Die EU-Rechtsgrundlage hat das Ziel, „die Aufnahme und Ausübung selbstständiger Tätigkeiten zu erleichtern“ (Art. 47 EGV) sowie die Anwendbarkeit dieser Bestimmung auf den Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungen sicherzustellen (Art. 55 EGV).