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Nach Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes zum 11. Juni 2014 wurde gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 12. Dezember 2014 die Satzung über die Interessenvertretung älterer Menschen in der Gemeinde Illingen erlassen. Sie ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten.
Nach § 6 der Satzung sind vom Gemeinderat drei Vertreter/innen zu benennen. Die Amtszeit entspricht der Wahlperiode des Rates.
Nach dem Stärkeverhältnis entfallen zwei Vorschläge auf die CDU-Fraktion und ein Vorschlag auf die SPD-Fraktion.