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Der Ortsrat Welschbach/Der Ausschuss für Umwelt, Planen, Bauen empfiehlt/Der Gemeinderat beschließt,
a) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ende Rothöllstraße 2“ gemäß § 2 Absatz 1 und § 1 Absatz 3 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a i.V.m. § 13 BauGB;
b) die Billigung des vorliegenden Planentwurfes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung;
c) die Durchführung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs und der Begründung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden.
Auf Empfehlung des Ortsrates Welschbach und Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Planen, Bauen soll gemäß dem Antrag von Ulrike Kunz, St. Wendel, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ende Rothöllstraße 2“ im Bereich südlich des bereits im Jahr 2018 beschlossenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung Ende Rothöllstraße“ erfolgen.
Das Grundstück sollte bereits in das ursprüngliche Bebauungsplanverfahren im Jahr 2018 einbezogen werden. Weil das Verfahren jedoch durch naturschutzrechtliche Einwände verzögert wurde, erfolgte seine Durchführung ohne Einbeziehung dieses Grundstückes. Der Antragstellerin wurde daher die Durchführung eines eigenen Bebauungsplanverfahrens in Aussicht gestellt. Über den entsprechenden Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 20. November 2019 positiv entschieden.
Durch die Überplanung des ca. 745 m² großen Plangebietes kann nun ein Siedlungsabschluss auf beiden Straßenseiten erfolgen.
Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Illingen entwickelt, der für den Geltungsbereich eine Wohnbaufläche darstellt.
Mit der Aufstellung der Satzung verfolgt die Gemeinde Illingen folgende Ziele:
Am Siedlungsrand soll neuer Wohnraum entstehen. Die bis jetzt noch unbebaute Fläche ist nicht dem Innenbereich nach § 34 BauGB, sondern dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. Da eine Bebauung ohne Bebauungsplan nicht möglich ist, beabsichtigt die Gemeinde Illingen nach § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 4 BauGB, den genannten Bereich durch den Erlass einer entsprechenden Satzung in den im Zusammenhang bebauten Bereich mit einzubeziehen und somit die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Einfamilienhauses zu schaffen. Hierdurch soll der Siedlungsbestand im Bereich der Rothöllstraße sinnvoll abgerundet werden.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | ILLBPROT-LAGEPLAN-150520 (1580 KB) | ![]() |
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2 | ILLBPROT-PLAN-150620 (722 KB) | |||
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3 | ILLBPROT-BEGR-150620 (3831 KB) |