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Der Ortsrat Uchtelfangen/Der Ausschuss für Umwelt, Planen, Bauen empfiehlt/Der Gemeinderat beschließt
a) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Jugendzentrum Trieschhecke“ gemäß § 2 Absatz 1 und § 1 Absatz 3 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a i.V.m. § 13 BauGB
b) die Billigung des vorliegenden Planentwurfs Bebauungsplan „Jugendzentrum Trieschhecke“
c) die Durchführung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
Die Gemeinde Illingen plant den Neubau eines Jugendzentrums im Ortsteil Uchtelfangen. Der Neubau wird erforderlich, da die langjährige Einrichtung in dem gemeindeeigenen Gebäude „Alte Schule“ in der Johannesstraße 14 im Jahre 2019 geschlossen werden musste. Das Gebäude wurde aus wirtschaftlichen Gründen an einen privaten Erwerber verkauft.
In den vergangenen Jahren wurden südwestlich des Grundschulkomplexes in der Ortsmitte von Uchtelfangen bereits mehrere Freizeiteinrichtungen wie ein Multifunktionsplatz und eine Skateranlage installiert. Der Neubau des Jugendzentrums würde sich somit gut in die Umgebung integrieren.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach dem Bebauungsplan „In der Trieschhecke – 1. Änderung“. Danach kann das Vorhaben insbesondere wegen fehlender Erschließung und dem Zuschnitt des Baufensters nicht realisiert werden. Zur Umsetzung des Vorhabens hatte die Verwaltung eine Bauvoranfrage bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Es sollte geklärt werden, ob das Vorhaben im Rahmen des bestehenden Bauplanungsrechts umgesetzt werden kann. Obwohl im Geltungsbereich des Bebauungsplanes in den letzten Jahren eine Vielzahl von Befreiungen und Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Abweichung Baufenster, Abweichung Baulinie, Geschosszahl etc.) erteilt wurden, stellte die Untere Bauaufsichtsbehörde in diesem Fall einen positiven Bauvorbescheid nicht in Aussicht. Die benötigten Befreiungen wegen einer geringfügigen Überschreitung der Baugrenze sowie fehlender Erschließung führten zu dem Ergebnis, dass die Untere Bauaufsicht einer Umsetzung ohne Änderung des Bebauungsplanes nicht zustimmen wird.
Um einen Zeitverlust bei der Umsetzung und Bau des Jugendzentrums zu vermeiden, empfiehlt die Verwaltung zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Jugendzentrums, die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes zu beschließen. Neben der Zulässigkeit eines Jugendzentrums sollen auch weitere soziale, kulturelle und gesundheitliche Nutzungen zulässig sein, um langfristig derartige Nutzungen innerhalb des Plangebietes zu ermöglichen.
Der Geltungsbereich soll ausschließlich die für die Bebauung benötigte Fläche inkl. der Fläche des angrenzenden öffentlichen Fuß- und Radweges mit Verbreitung der Fläche für Rettungsfahrzeuge sowie die südwestlich darüber liegende Grünfläche umfassen. Die in der alten Planung vorgesehene Sportplatzfläche entfällt. Der Bereich wird künftig als Grünfläche festgesetzt.
Der Bebauungsplan „Jugendzentrum Trieschhecke“ ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „In der Trieschhecke – 1. Änderung“ aus dem Jahr 1972.
Die zu überplanende Fläche hat eine Größe von ca. 8.400 m2. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Jugendzentrum Trieschhecke“ können dem beigefügten Lageplan entnommen werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Illingen stellt für das Gebiet eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ bzw. „Sportplatz“ dar. Der Bebauungsplan ist somit nicht aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt. Der Flächennutzungsplan muss gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | ILLBPJUZ-LAGEPLAN-210720 (1572 KB) | |||
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2 | 200825 ILLBPJUZ-BEGR NEU (5134 KB) | |||
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3 | ILLBPJUZ-PLAN-250820 (7124 KB) |