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Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt/Der Gemeinderat beschließt, auf der Grundlage des Prüfberichtes des Prüfungszweckverbandes Illtal gem. § 101 Absatz 1 KSVG
Gem. § 101 Abs. 2, Satz 3 ist die Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss in nichtöffentlicher Sitzung zu prüfen. Der Jahresabschluss wurde gem. § 101 Abs. 1 KSVG vorab dem Prüfungszweckverband Illtal zur Prüfung vorgelegt.
Das Prüfungsergebnis der Jahresrechnung der Gemeinde Illingen für das Haushaltsjahr 2016 ist in dem beigefügten Prüfbericht zusammengefasst. Er enthält die relevanten Angaben über die Feststellungen der Ergebnisse des Jahresabschlusses sowie den Bestätigungsvermerk mit Entlastungsvorschlag. Einzelheiten können dem als Anlage beigefügten Prüfbericht entnommen werden.
Als Anlagen sind folgende Unterlagen beigefügt.
Weitere Prüfungsunterlagen können während der Sitzung eingesehen werden.