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Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende Entgeltordnung für die Überlassung von Standplätzen bei Volksfesten in der Gemeinde Illingen.
Die Gemeinde Illingen erhebt für die Teilnahme bei Volksfesten, u.a. Patronatsfesten, Entgelte nach Maßgabe der Entgeltordnung für die Überlassung von Standplätzen bei Volksfesten der Gemeinde Illingen vom 31. August 2001, zuletzt geändert durch den 1. Nachtrag vom 19. Dezember 2011. Diese sieht Entgelte für die Überlassung gemeindeeigener Grundstücke zum Aufstellen von Fahrgeschäften, Attraktionsgeschäften, Verkaufshallen und Verkaufsständen vor.
Die Anzahl mittlerer und kleiner Volksfeste in ganz Deutschland ist schon seit längerer Zeit rückläufig. Attraktive Fahrgeschäfte werden immer investitions- und kostenintensiver, weshalb sich die Gewinnung der Betriebe für Patronatsfeste im ländlichen Raum zunehmend schwieriger gestaltet. Erschwerend kommt hinzu, dass die Besucherzahlen der Kirmes-Veranstaltungen auch aufgrund konkurrierender Angebote permanent zurückgehen. Zum Erhalt der Patronatsfeste auch als Kulturgut sollte die Gemeinde einen Beitrag dadurch leisten, die Entgelte für umsatzschwächere Schaustellerbetriebe und insbesondere für Kinderfahrgeschäfte verhältnismäßig günstiger zu gestalten, damit die Unternehmen weiterhin ein wirtschaftliches Interesse an einer Teilnahme haben.
Ansonsten ist die schon seit geraumer Zeit praktizierte Kostenumlage für die Bereitstellung von Sanitäreinrichtungen, Platzreinigung und Müllentsorgung in die Entgeltordnung aufzunehmen.
Durch die Neuberechnung der Entgelte wird in der Regel eine Reduzierung der Standplatzentgelte um 10 bis 25 % erreicht. Die Entgeltordnung sowie das dazugehörige Entgeltverzeichnis sind im Entwurf beigefügt.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Entgeltordnung Standplätze Volksfeste 2020 (32 KB) | ![]() |
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2 | Anlage Entgelte Patronatsfeste 2020 (7 KB) |