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Der Ortsrat Welschbach/Der Ausschuss für Umwelt, Planen, Bauen empfiehlt/Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag von Ulrike Kunz und Birgit Ornau zur Aufstellung eines Bebauungsplaneds für den Bereich des Flurstückes 266/3 in Flur 9 der Gemarkung Welschbach zu entsprechen.
Frau Ulrike Kunz, St. Wendel, und Frau Birgit Ornau, Marpingen, haben die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Ortsteil Welschbach beantragt.
Der Antrag bezieht sich auf die Überplanung des Flurstückes 266/3 in Flur 9 der Gemarkung Welschbach, welches dem gültigen Bebauungsplan „Wohnbebauung Ende Rothöllstraße“ gegenüberliegt.
Das Grundstück sollte ursprünglich in das Bebauungsplanverfahren einbezogen werden. Da das Verfahren jedoch durch naturschutzrechtliche Einwände verzögert wurde, erfolgte es ohne Einbeziehung dieses Grundstückes. Den Antragstellerinnen wurde daher die Durchführung eines eigenen Bebauungsplanverfahrens in Aussicht gestellt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Ende Rothöllstraße“ ist unter anderem damit begründet, dass durch Erweiterung und Nachverdichtung des Bestandes ein endgültiger Siedlungsabschluss definiert werden soll. Dies kann durch die Überplanung des Flurstückes 266/3 nun erreicht werden.
Die Verwaltung steht daher dem Vorhaben positiv gegenüber. Die Kosten der Planung gehen zu Lasten der Antragstellerinnen.
Der Ortsrat Welschbach hatte in die ursprüngliche Empfehlung vom 14. Dezember 2017 dieses Grundstück bereits einbezogen.
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1 | Plangebiet_Orthophoto (4496 KB) |