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Der Ortsrat Uchtelfangen nimmt die Informationen über die Grundstücksverkäufe zum Zwecke der Wohnbebauung zur Kenntnis und empfiehlt folgende Vorgaben und Kriterien zur Bildung und zum Verkauf der Baustellen:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 30. Mai 2018 im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen, gemeindeeigen Flächen für eine Wohnbebauung vorzusehen und geeignete Grundstücksflächen entsprechend öffentlich auszuschreiben.
Neben der Bildung und dem Verkauf von Wohnbauflächen im Bereich des Sportplatzes Hirzweiler ist geplant, das am Dellenweg liegende Baugrundstück 27/2 in Flur 10 der Gemarkung Uchtelfangen zu verkaufen. Hierzu wurde die Vermessung in Auftrag gegeben. Die gesamte Parzelle hat eine Größe von etwa 1800 m² und soll mittig geteilt werden, so dass zwei Grundstücksflächen von jeweils 900 m² entstehen. In einem ersten Schritt soll die Fläche im Straßenrandbereich veräußert werden. Diese ist erschlossen und kann ohne weiteres sofort bebaut werden. Die hintere Fläche soll gemeinsam mit der Parzelle 28/2 in Flur 10 vorerst nicht veräußert werden, um somit Entwicklungsmöglichkeiten in diesem Bereich zu erhalten.
Lageplan ist beigefügt.
Die Verwaltung schlägt vor, sowohl das Grundstück in Uchtelfangen als auch die Grundstücke in Hirzweiler zum annehmbaren Höchstgebot öffentlich auszuschreiben.
Der Haupt- und Personalausschuss als Ferienausschuss des Gemeinderates hat die Thematik zurückgestellt und an die Ortsräte Uchtelfangen und Hirzweiler sowie den Ausschuss für Umwelt, Planen, Bauen verwiesen.
Zur Wohnbebauung am Dellenweg im Ortsteil Uchtelfangen wurde die Verwaltung beauftragt, zunächst mit den Anliegern hinsichtlich einer Einbeziehung nebenliegender Flächen zu verhandeln, die Bildung kleinerer Baugrundstücke von etwa 600 qm zu prüfen und soziale Kiterien in den späteren Verkauf der Baugrundstücke einfließen zu lassen.
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Anlagen: | |||||
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1 | Planskizze Bebauung Dellenweg (5893 KB) |