Ortsräte, Ausschüsse, Gemeinderat
Vorlage - 1.0/096/2018
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Illingen (Friedhofsgebührensatzung) durch 6. Nachtrag zu ändern und das um die Gebühr für Baumbestattungen ergänzte Gebührenverzeichnis festzusetzen.
Sachverhalt:
In der Sitzung am 8. Dezember 2017 hat der Gemeinderat auf Vorschlag der Friedhofskommission, nach Anhörung der Ortsräte und entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Personalausschusses der Einführung von Urnenbestattungen in Baumfeldern auf der Grundlage der von den Ortsräten festgelegten Gestaltungskonzeptionen zugestimmt und hierzu die Friedhofssatzung durch 1. Nachtrag geändert. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach Gebührenkalkulation den Nachtragsentwurf mit angepasstem Gebührenverzeichnis für die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Illingen zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Verwaltung hat auf der Grundlage des vom Fachamt berechneten Herstellungsaufwandes pro Grabstelle von 215,21 € (aufgerundet 220,00 €), unter Berücksichtigung eines auf 45 Jahre ausgelegten Mittelwertes (orientiert sich auch an der Nutzungsdauer der Stele für die Namensschilder) für den Pflegeaufwand in Höhe von 130,00 €, der auf die Gebühr für die Abräumung und Anlegung der Grabstelle von 160,00 € aufzurechnen ist (wobei kein Abzug des bereits in die Nutzungsgebühr Aschenstätte eingerechneten Gemeinwohlabschlages (35 % Wohlfahrtswirkung) mehr erfolgt) sowie unverändertem Verwaltungsaufwand (Sach- und Personalkosten) von 75,00 € eine Gebühr für die Baumbestattung von zusammen 585,00 € kalkuliert, die neben den unverändert bleibenden Gebühren für das Nutzungsrecht der Aschenstätte in Höhe von 335,00 € sowie für die Grabherstellung und -verfüllung von 205,00 € zu entrichten ist.
Zu der sich somit ergebenden Gesamtgebühr von 1.125,00 € für die Baumbestattung kommen die Kosten für Namenstafel und Gravur lt. Angebot von 261,80 € und die (ebenfalls unveränderte) Gebühr für eine Nutzung der Aussegnungshalle in Höhe von 110,00 € hinzu.
Alles in allem entstehen für die Nutzungsberechtigten Gesamtkosten in Höhe von 1.496,80 € für die Wahl einer Baumbestattung.
Auf dieser Grundlage ist das neue Gebührenverzeichnis erstellt, das durch 6. Nachtrag zur Friedhofsgebührensatzung zu erlassen wäre.
Nachtragssatzung und Gebührenverzeichnis sind als Anlage beigefügt.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 6. Nachtrag Friedhofsgebuehrensatzung 2018 (28 KB) | ![]() |
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2 | Gebührenverzeichnis Friedhöfe 2018 Baum (104 KB) | ![]() |
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