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Der Werksausschuss empfiehlt/der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende Nutzungs- und Entgeltordnung für die Sport- und Mehrzweckhallen des Freizeit-, Hallen- und Bäderbetriebes der Gemeinde Illingen zum 01. Juli 2017.
In der Sitzung am 22. November 2016 hat der Werksausschuss für den Freizeit-, Hallen- und Bäderbetrieb die Verwaltung mit einer Überarbeitung der Entgeltordnung für die Hallen beauftragt.
In die Entgeltordnung sollte die Nutzung für Firmenveranstaltungen und gewerbliche Zwecke eingearbeitet werden. Die bisherigen Regelungen der Entgeltsätze für Vereine und private Nutzungen sollen beibehalten werden.
Ein Entwurf der überarbeiteten Entgeltordnung ist als Anlage beigefügt.
Die Entgeltordnung erhält die Bezeichnung „Nutzungs- und Entgeltordnung für die Sport- und Mehrzweckhallen des Freizeit-, Hallen- und Bäderbetriebes der Gemeinde Illingen“, da sie auch Nutzungsregularien enthält.
Die Entgeltsätze für Vereine und private Veranstaltungen entsprechen den bisherigen Regelungen. Zusätzlich berücksichtigt sind Entgeltregelungen für gewerbliche bzw. kommerzielle Veranstaltungen und Firmenveranstaltungen sowie für gewerbliche Trainings- und Übungszwecke.
Für die Schulturnhallen der Gemeinde Illingen wurde gesondert eine Nutzungs- und Entgeltordnung auf gleicher Grundlage erarbeitet.
Beide Ordnungen werden den Ortsräten ebenfalls zur Kenntnis und evtl. Stellungnahme zugegeben.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Entwurf Entgeltordnung Hallen 2017 (64 KB) | ![]() |
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2 | Anlage 1 - Entgelte Hallen (34 KB) | ![]() |