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Der Gemeinderat beschließt, der 1. Änderung des Öffentlich-Rechtlichen-Vertrages über die Durchführung der Verkehrsüberwachung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Illingen, Merchweiler und Schiffweiler zuzustimmen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 22. November 2012 beschlossen, die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den Gemeinden Merchweiler und Schiffweiler zu betreiben.
Der Öffentlich-Rechtliche Vertrag wurde am 21. Januar 2013 unterzeichnet, die Zusammenarbeit erfolgt seit 1. März 2013. Federführende Dienststelle ist das Ordnungsamt der Gemeinde Schiffweiler.
Die Gemeinde Eppelborn hat nun gemäß Beschluss ihres Rates vom 2. Juni 2016 beantragt, der Kooperation beizutreten. Die erweiterte Zusammenarbeit soll zum 1. Januar 2017 wirksam werden.
Dazu ist die Änderung des bestehenden Öffentlich-Rechtlichen Vertrages erforderlich. Der Entwurf des Änderungsvertrages ist beigefügt.
Eppelborn wird einen Mitarbeiter in den Personalbestand einbringen. Durch den Beitritt wird auch eine Finanzierungsbeteiligung an der vorhandenen Geschwindigkeitsmessanlage erfolgen, so dass die Gemeinde einen Anteil basierend auf dem Restbuchwert der Anlage zum 31.12.2016 erhalten wird.
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Anlagen: | |||||
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1 | Entwurf Erste Ergänzung ÖRV (12 KB) | ![]() |