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Der Ausschuss für Umwelt, Planen, Bauen/Der Ortsrat Illingen/Der Gemeinderat empfiehlt / beschließt,
a) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Brunnenstraße“ im Ortsteil Illingen gemäß §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 i. V. m. 13 BauGB;
b) die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden;
c) die Billigung des Planentwurfs und die öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Nahe des Ortskernes in Illingen, westlich der Brunnenstraße und östlich des Bereichs „Am Dimmelsbach“, sollen zur Nachverdichtung des Bestandes und zur Innenentwicklung auf einer bisher unbebauten Grünfläche mit zu drei Seiten umgebener Wohnnutzung Wohnhäuser entstehen. Geplant ist die Errichtung von 3 Wohngebäuden, die über die Brunnenstraße erschlossen werden sollen. Die erforderlichen Stellplätze sollen auf den Grundstücken organisiert werden. Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Auf dieser Grundlage kann das Vorhaben aber nicht realisiert werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB.
Die Antragsteller Eheleute Sergej Reger und Maria Reger-Stumpf, Waldemar Reger und Christina Reger-Stumpf sowie Eheleute Michael Schilo und Elina Schilo-Stumpf haben die Parzellen 74, 75, 677/76 und 678/76 in Flur 11 der Gemarkung Illingen käuflich erworben und beantragen nun die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
In den Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Planen, Bauen am 10. September 2015 und des Ortsrates Illingen am 14. September 2015 wurde bereits über das Vorhaben informiert. Die kommunalen Gremien haben damals unter Bedingungen der Aufstellung des Bebauungsplanes zugestimmt.
Bezüglich der Berücksichtigung der Interessen der Gemeinde Illingen wurde am 21. Juni 2016 ein Notarvertrag abgeschlossen. In diesem Vertrag wurde folgendes geregelt:
Die fußläufige Verbindung vom Sportplatz in die Brunnenstraße bleibt erhalten. Die Antragsteller haben der Gemeinde eine 3 m breite Wegeparzelle ins Eigentum übertragen. Die Gemeinde übernimmt lediglich die Vermessungs- und Notarkosten. Die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen (Abwasserkanal, Gas- und Wasserleitung) werden in einem ca. 10 m breiten Schutzstreifen (mit einem Bauverbot) gesichert. Eine entsprechende Dienstbarkeit wird im Grundbuch eingetragen.
Des Weiteren wurde eine privatrechtliche Regelung hinsichtlich der Immissionen getroffen. Die Antragsteller erklären sich dahingehend, dass sie die Immissionen vom Sportplatz als auch von der gemeindeeigenen Wegeparzelle in Kauf nehmen und hierüber in Kenntnis gesetzt wurden. Der Sportplatzbetrieb darf durch die heranrückende Wohnbebauung nicht beeinträchtigt werden. Eine eventuelle Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist zu beachten.
Die Anbindung der Vorhabengrundstücke an die Brunnenstraße ist Sache der Antragsteller. Der Antragsteller muss die Erschließung (Anschluss an die öffentliche Verkehrsfläche, Abwasserbeseitigung) auf eigene Kosten herstellen. Der noch zu vermessende, dann gemeindeeigene Weg darf für die Erschließung der Vorhabengrundstücke nicht genutzt werden. Die Erschließungsmöglichkeiten wurden nach Aussage der Antragsteller im Vorfeld von einem geeigneten Bauunternehmen geprüft.
Der Notarvertrag beinhaltet eine Klausel, wonach die Antragsteller nach dem 28. Februar 2017 von dem Notarvertrag zurücktreten können, wenn bis zu diesem Zeitpunkt der Bebauungsplan nicht als Satzung beschlossen wurde.
Die Interessen der Gemeinde Illingen wurden durch den Abschluss des Notarvertrages berücksichtigt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Brunnenstraße“ werden die Voraussetzungen für eine innerörtliche Erschließung geschaffen.
Die Planungskosten sind von den Antragstellern zu übernehmen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | ILLBPBRUN-BER-260716 (4965 KB) | |||
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2 | ILLBPBRUN-PLAN-260716 (1790 KB) |