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Der Gemeinderat setzt die Hebesätze in der vorgeschlagenen Höhe fest und beschließt die als Anlage beigefügte Hebesatzung für das Haushaltsjahr 2016.
Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 27. April 2015 über den Haushaltssanierungsplan 2014 - 2018 wurde die Anhebung der Grundsteuer A und der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2016 vorgesehen. Auf dieser Grundlage werden folgende Hebesätze für das Haushalsjahr 2016 vorgeschlagen:
Grundsteuer A:304 v.H. (bisher 282 v.H.)
Grundsteuer B:334 v.H. (bisher 312 v.H.)
Gewerbesteuer:425 v.H. (bisher 415 v.H.)
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Anlagen: | |||||
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1 | Entwurf Hebesatzsatzung 2016 (27 KB) | ![]() |