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Die Brandschutzkommission empfiehlt/Der Gemeinderat beschließt den Erlass der im Entwurf vorliegenden Satzung
Die derzeitige Gebührensatzung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr stammt aus dem Jahre 1990 und wurde durch Nachträge vom 31. August 2001 (Währungsumstellung) zum 1. Januar 2002 und 16. Dezember 2002 (Kosten Sicherheitswachen) geändert.
Da die Kostenerstattung nicht mehr zeitgemäß ist und überdies die Berechnungsgrundlage nach § 45 Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland vom 17. November 2006 (Amtsblatt I S. 2207), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Juni 2015 (Amtsblatt I S. 454), auf eine neue Grundlage gestellt wurde, haben die Kommunen im Landkreis Neunkirchen übereinstimmend eine neue Satzung zur Kostenerstattung ausgearbeitet, die auf einer neuen Kalkulationsgrundlage basiert.
Alle Kommunen mit Ausnahme der Stadt Neunkirchen werden diese Satzung ihren Beschlussorganen vorlegen.
Der Satzungsentwurf wurde mit dem Ministerium für Inneres und Sport abgestimmt.
Entwurf der Satzung und Kalkulationsergebnis sind beigefügt.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Satzung Kostenersatz Feuerwehr 2016 (51 KB) | ![]() |
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2 | Tabelle Kostensätze Feuerwehr 2016 (16 KB) | ![]() |