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Der Ortsrat Illingen/Der Ausschuss für Umwelt, Planen, Bauen / Der Gemeinderat empfiehlt / beschließt,
a) die Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der beiden Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie den im Rahmen der beiden öffentlichen Auslegungen vorgebrachten Stellungnahmen gemäß der Beschlussvorlage (Abwägungsvorschlag, Stand 18. November 2015) und die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.
Die Stellungnahme B1 vom 29. Juni 2015 wurde intensiv geprüft und teilweise bei den weiteren Planungsschritten berücksichtigt. Das Ergebnis ist ebenfalls dem Abwägungsvorschlag zu entnehmen.
b) gem. § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Ortsmitte Illingen V, westlich der Braugasse“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), unter Billigung der Begründung als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung durch schriftliche Mitteilung in Kenntnis zu setzen und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Ortsmitte Illingen V, westlich der Braugasse“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Absatz 3 BauGB wurde am 12. Mai 2015 durch den Gemeinderat Illingen der Aufstellungsbeschluss für das Plangebiet mit der Bezeichnung „Ortsmitte Illingen V, westlich der Braugasse“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich am 19. Mai 2015 bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan wurde gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die erste öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, die parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB fanden in der Zeit vom 28. Mai 2015 bis 29. Juni 2015 statt.
Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger und Bürgerinnen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wurden in den Planungen berücksichtigt.
Durch die eingegangenen Stellungnahmen und den daraus resultierenden Änderungen wurden die Grundzüge der Planung berührt. Aus diesen Gründen musste eine erneute öffentliche Auslegung sowie eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchgeführt werden. Die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und erneute parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes „Ortsmitte Illingen V, westlich der Braugasse“ im Ortsteil Illingen wurden auf Beschluss des Gemeinderates vom 17. September 2015 nach Bekanntmachung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt am 23. September 2015 im Zeitraum 01.Oktober 2015 bis 02.November 2015 durchgeführt.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
Der Bebauungsplan „Ortsmitte Illingen V, westlich der Braugasse“ erfüllt die Vorgaben, um weiterhin gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden.
Folgende Gutachten sind im Rahmen des Verfahrens in die Planungen eingeflossen:
Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung und Eingang der Stellungnahmen sowohl aus der Bürgerschaft als auch von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange erfolgt die Prüfung der Stellungnahmen gemäß § 1 Absatz 7 BauGB (Abwägung). Die Bedenken und Vorschläge werden gewichtet, dem bisherigen Planungsergebnis gegenübergestellt und gegeneinander und untereinander abgewogen.
Die Verwaltung hat den Beschlussvorschlag des Planungsbüros KernPlan geprüft. Das Abwägungsergebnis mit den Beschlussvorschlägen ist der Vorlage als Anlage beigefügt (Stand 18. November 2015).
Rechtsgrundlage: Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist.