Ortsräte, Ausschüsse, Gemeinderat
Vorlage - 3.1/355/2015
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, den „1. Teilabschnitt: Industriebrache“ im Untersuchungsgebiet „Zentralort Illingen 2030“ als Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren durch Erlass der im Entwurf beigegebenen Satzung festzulegen.
Sachverhalt:
Das in einem umfassenden und für einen Teilbereich im vereinfachten Verfahren förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Ortsmitte Illingen“ ist aufgehoben worden. An seiner Stelle und mit veränderten Rahmenbedingungen sollen punktuell für das Gebiet „Zentralort Illingen 2030“ neue Sanierungsgebiete im vereinfachten Verfahren festgelegt werden. Dies ist als Reaktion auf die veränderten Verhältnisse in der Ortsmitte Illingen zu verstehen.
Grundlage hierfür ist das Integrierte Städtebauliche Konzept, ISEK. Das ISEK steht stellvertretend für eine vorbereitende Untersuchung.
Das neue Sanierungsverfahren wird wie folgt begründet:
- Die Behebung städtebaulicher Missstände in funktioneller und substanzieller Hinsicht ist mit Aufhebung des Sanierungsgebietes im umfassenden Verfahren nicht abgeschlossen, die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 BauGB ist nicht erforderlich und würde das Verfahren auch nicht erleichtern.
- Die demografische Entwicklung, in deren Verlauf die Großgemeinde Illingen bereits mehr als 3000 Bürgerinnen und Bürger verloren hat, weckt besonderen Handlungsbedarf.
- Wesentliche Steigerungen der Bodenwerte sind kaum zu erwarten.
- Die Industriebrache in der Ortsmitte befindet sich inzwischen im Eigentum der öffentlichen Hand.
- Investitionen im Sanierungsgebiet liegen im Interesse der Kommune selbst, die auch eine Neugestaltung von öffentlichen Flächen beabsichtigt. Daneben sollen private Initiativen gestützt werden.
- Die Vermeidung von Leerständen spielt eine wachsende Rolle. Die Erhaltung und Fortentwicklung der Wohn- und verbrauchernahen Gewerbenutzung soll deshalb gestärkt werden.
- Die allgemeine Baukultur soll erhalten und gefördert werden, wozu es eines Rahmens bedarf. Es besteht eine hohe Mitwirkungsbereitschaft, alle Maßnahmen sollen ausschließlich auf freiwilliger Basis mit Anreizförderung erfolgen.
- Es wird davon ausgegangen, dass die Sanierung bei Durchführung des vereinfachten Verfahrens nicht erschwert wird.
Der erste Teilabschnitt des Sanierungsgebietes soll die Industriebrache der ehem. Firma Höll umfassen. Hier sind die Umnutzung und ein Teilabriss des ehemaligen Industrie- und Gewerbekomplexes vorgesehen. Als erste Maßnahme hat der Gemeinderat bereits die Aufstellung des Bebauungsplans „Ortsmitte Illingen V – westlich der Braugasse“, der die gesamte Fläche des geplanten Sanierungsgebietes einschließt, beschlossen.
Das Sanierungsverfahren soll auch als Grundlage für noch abzuschließende Sanierungsvereinbarungen mit dem Investorenkonsortium und Grundstückseigentümern dienen.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 150528 Satzung Sanierungsgebiet Zentralort Illingen 2030_1_TA Industriebrache (28 KB) | ![]() |
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2 | 150528 Übersichtsplan Sanierungsgebiet Illingen Industriebrache (374 KB) |
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