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Der Gemeinderat beschließt, die im Entwurf vorliegende Neufassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Illingen zu beschließen.
Wie sich in der Vergangenheit gezeigt hat, gibt es immer wieder Unstimmigkeiten bei An- und Abmeldungen von Hunden, da verschiedene Gemeinden die Hundesteuer als Monatssteuer veranlagen und die Gemeinde Illingen als Quartalssteuer. Dies bedeutet auch für Hundehalter, die ihren Hund am Quartalsanfang abmelden, dass sie noch das volle Quartal bezahlen müssen, obwohl sie keinen Hund mehr haben. Des Weiteren werden öfters Hunde auf volljährige Familienmitglieder angemeldet, um die höhere Steuer für den zweiten bzw. dritten Hund zu umgehen.
Aus diesen Gründen werden folgende Änderungen vorgeschlagen:
Außerdem wäre zu entscheiden, ob wieder eine Hundemarke eingeführt werden soll. Bis jetzt gilt der Steuerbescheid als Nachweis, dass der Hund ordnungsgemäß angemeldet ist. Die Einführung einer Hundemarke würde allerdings (wieder) einen hohen Verwaltungsaufwand bedeuten und ist mit entsprechenden Kosten verbunden. Außerdem müssten in der Satzung die entsprechenden Paragraphen über
- Ausgabe und Verwendung von Hundesteuermarken
- Geltungsdauer und Rückgabe von Hundesteuermarken
- In Verlust geratene Hundemarken
eingearbeitet werden.
Die Verwaltung befürwortet die bisherige Praxis, da der jährlich erstellte Steuerbescheid immer aktuell dokumentiert, dass der Hund ordnungsgemäß angemeldet ist.
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Anlagen: | |||||
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1 | Entwurf Hundesteuersatzung 2013 (43 KB) | ![]() |