|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Aufgrund der Tatsache, dass in den Gemeinden die Hundesteuer unterschiedlich als Monatssteuer oder als Quartalssteuer veranlagt wird, kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten bei der An- und Abmeldung von Hunden, da in Illingen bei einer Abmeldung bisher noch das volle Quartal zu bezahlen ist. Außerdem werden Hunde auf volljährige Familienmitglieder angemeldet, um die höhere Steuer für den zweiten oder dritten Hund zu umgehen.
Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung vor, die Hundesteuer als Monatssteuer zu erheben und den Steuersatz einheitlich auf 68 Euro festzusetzen.
Von der Einführung einer Hundemarke sollte nach Ansicht der Verwaltung vor dem Hintergrund des hohen Verwaltungsaufwandes abgesehen werden.
Die entsprechende Neufassung der Satzung liegt den Mitgliedern vor.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Haupt- und Personalausschusses beschließt der Gemeinderat die vorliegende Neufassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Illingen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Illingen ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.