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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 07. Dezember 2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Bauschuttdeponie Hüttigweiler“ sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Solarparks zu schaffen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die in der Zeit vom 31. Januar bis 15. Februar 2013 durchgeführt wurde, gingen seitens der Bürgerinnen und Bürger keine Stellungnahmen ein. Anregungen wurden vom Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz, vom Landespolizeipräsidium, von der Landwirtschaftskammer für das Saarland, vom Ministerium für Inneres und Sport, von der Firma Amprion GmbH, von der Wasserversorgung Ostsaar GmbH, vom Landkreis Neunkirchen sowie von der Umweltbeauftragten der Gemeinde Illingen gegeben.
Bürgermeister Dr. König informiert, dass der Haupt- und Personalausschuss darum gebeten habe, Ausgleichsmaßnahmen durch Anpflanzungen im Gemeindegebiet und nicht durch einen finanziellen Ausgleich vorzunehmen.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Planen, Bauen sowie des Haupt- und Personalausschusses beschließt der Gemeinderat, die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1, § 4 Absatz 1 und § 2 Absatz 2 BauGB abzuwägen und entsprechend der Vorlage in die Planungen zu übernehmen sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Solarpark Bauschuttdeponie Hüttigweiler“ und der Planung zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Interessenwiderstreit von Mitgliedern liegt nicht vor.