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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Für Teilbereiche von Steinertshaus hat die frühere Gemeinde Illingen bereits 1970 einen Bebauungsplan mit der Festsetzung „Allgemeines Wohngebiet“ aufgestellt. In diesem Bebauungsplan liegen Flächen, die aufgrund des Zuschnitts und der unterschiedlichen Eigentumsstruktur nicht selbständig bebaut werden können. Es wurde festgestellt, dass in diesen Flächen eine Fernleitung der WVO liegt, die bis dato nicht dinglich gesichert ist.
Durch geringfügige Erweiterung des Bebauungsplanes, Neuordnung der Besitzverhältnisse und einer damit verbundenen Grenzregelung könnten zwei selbständige Bauplätze geschaffen und die Fernwasserleitung im Planbereich dinglich aber auch durch Festsetzung im Bebauungsplan gesichert werden.
Gemeindebeschäftigter Feiß informiert über die Thematik und erklärt, dass die Gemeinde bereits Kontakt mit den Grundstückseigentümern aufgenommen habe und diese sich zu einem Grundstückstausch bereit erklärt hätten.
Die Mitglieder äußern Bedenken, dass durch die Erweiterung des Bebauungsplanes ein Konflikt mit dem bereits existierenden Flächennutzungsplan für den Bereich des Absinkweihers entstehen könne. Dieser sehe z.B. vor, dass im Bereich des Absinkweihers in Verbindung mit LIK.Nord Parkplätze geschaffen werden sollen. Eine Streichung von Zuschüssen für LIK.Nord aufgrund von Interessenkonflikten dürfe nicht riskiert werden. Dies müsse vorab von der Gemeinde geprüft werden.
Beschluss:
Der Ortsrat Illingen empfiehlt die 1. Änderung zur Erweiterung des Bebauungsplanes „Steinertshaus“ sowie die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig