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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 28. März 2012 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kupferne Hölle, Erweiterungsbereich 1“ gem. § 1 Abs. 3 und 8 sowie § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziel der Aufstellung ist es, die bestehende Nachfrage nach Wohnbauland im Innenbereich zu befriedigen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines weiteren Wohngebäudes im rückwärtigen Bereich des Grundstücks „Kupferne Hölle 1“, Parzellen 62/1 und 64 in Flur 9 der Gemarkung Welschbach, zu schaffen.
Ortsvorsteher Petry schlägt vor, der einstimmigen Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Planen, Bauen vom 11. Juli 2012 zu folgen und ein positives Votum zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes abzugeben.
CDU-Fraktionssprecher Peter Huwer und SPD-Fraktionssprecher Gerhard Schmidt erklären Zustimmung zum Bebauungsplan.
Beschluss:
Der Ortsrat Welschbach empfiehlt die Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen gemäß § 1 Absatz 7 BauGB analog der Beschlussvorlage und den Beschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kupferne Hölle, Erweiterungsbereich I" als Satzung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig