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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Gem. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Prüfung der Eigenbetriebe und der Einrichtungen mit Sonderrechnung i.V.m. § 35 KSVG und § 5 Nr. 3 der Betriebssatzung des Freizeit-, Hallen- und Bäderbetriebes bestellt der Gemeinderat einen Wirtschaftsprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Haupt- und Personalausschuss beschließt der Gemeinderat den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses des Freizeit-, Hallen- und Bäderbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2011 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hafner aus Saarbrücken zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig