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Wortprotokoll Beschluss |
Erster Beigeordneter Schmidt macht einleitend grundsätzliche Ausführungen zur ehrenamtlichen Tätigkeit der Mandatsträger/innen und dankt dem bisherigen Ortsrat für die in der Vergangenheit geleistete Arbeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger.
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 72 Abs. 4 in Verbindung mit den §§ 26, 27, 30, 31, 33 und 73 Kommunalselbstverwaltungsgesetz verpflichtet Erster Beigeordneter Schmidt die Mitglieder durch Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit.
Hierüber sind besondere Niederschriften gefertigt, die sich bei den Akten
befinden.
Beschluss: