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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten ist die Nutzung der neuen Illtalhalle im Ortsteil Hüttigweiler wieder angelaufen. Daher sind die Entgelte sowohl für die neuen Nebenräume mit Bistrobereich im Erdgeschoss als auch die Sporthalle neu festzusetzen.
Die detaillierte Auflistung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Die Nutzungsentgelte für die Nebenräume mit Bistrobereich im Erdgeschoss beinhalten auch die Mitnutzung der Terrasse.
Der bisher als Musikzimmer genutzte Nebenraum soll weiterhin ausschließlich als Probe- und Gymnastikraum genutzt werden.
Die bisherigen Regelungen der Entgeltsätze für Trainingszeiten in der Sporthalle sollen beibehalten werden.
Bei Veranstaltungen mit Ausschank soll unter Verzicht auf einen Getränkelieferungsvertrag die Verpflichtung zum Getränkebezug für Vereine und Veranstalter nicht mehr vorgegeben werden.
Weiter wird vorgeschlagen, eine Reinigungspauschale bei Veranstaltungen zur privaten Nutzung, Hochzeiten und für auswärtige Vereine in Höhe von 50,00 € und bei gewerblicher Nutzung in Höhe von 100,00 € festzulegen. Für ortsansässige Vereine soll auf eine Reinigungspauschale verzichtet werden.
Die Neufestsetzung der Entgelte soll ab sofort gelten.
Eine Änderung der Entgeltordnung für die übrigen Sport- und Mehrzweckhallen des Freizeit-, Hallen- und Bäderbetriebes ist für 01. Januar 2021 vorgesehen.
SPD-Fraktionsvorsitzender Jost weist darauf hin, dass der Ortsrat Hüttigweiler den vorgeschlagenen Änderungen bereits zugestimmt habe.
Für die CDU-Fraktion beantragt stellvertretender Fraktionsvorsitzender Maas die Überprüfung der Nutzungsentgelte anhand einer Grenzkostenermittlung. Insbesondere für die gewerbliche Nutzung sowie die Nutzung durch auswärtige Vereine und Institutionen solle eine Unterschreitung der Grenzkosten auf alle Fälle verhindert werden.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Werksausschusses für den Freizeit-, Hallen- und Bäderbetrieb beschließt der Gemeinderat die im Entwurf vorliegenden Entgelte für die neuen Räumlichkeiten in der Illtalhalle und die Änderung der Nutzungsentgelte für die Sporthalle unter Berücksichtigung einer Grenzkostenermittlung insbesondere für die gewerbliche Nutzung sowie die Nutzung durch auswärtige Vereine mit Wirkung bis zur vorgesehenen Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Sport- und Mehrzweckhallen des Freizeit-, Hallen- und Bäderbetriebes der Gemeinde Illingen ab 01. Januar 2021.
Abstimmungsergebnis: einstimmig