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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Im Innenbereich des Ortsteils Illingen soll durch Nachverdichtung einer bisher ungenutzten Freifläche zwischen Ritterstraße, Götzwiesstraße und Hansenstraße neuer Wohnraum für sieben Einfamilienhäuser geschaffen werden. Die Erschließung der innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „In der Ochsenunner“ aus dem Jahre 1977 liegenden Grünfläche ist über die Realisierung einer Stichstraße geplant, die von der Hansenstraße nach Nordwesten abzweigen soll. Die erforderlichen Stellplätze können vollständig auf den Grundstücken organisiert werden.
Damit das Vorhaben realisiert werden kann, bedarf es zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Überplanung, der Aufstellung eines Bebauungsplanes für diese ca. 5.690 qm große Fläche.
Der Bebauungsplan „Wohnbebauung Hansenstraße“ ersetzt somit in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „In der Ochsenunner“.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 13a i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren.
Da der Flächennutzungsplan den zu überplanenden Bereich als Grünfläche darstellt, wird dieser zur Erfüllung des Entwicklungsgebotes gemäß § 8 Absatz 2 BauGB daher im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 2 BauGB angepasst.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Ortsrates Illingen beschließt der Gemeinderat die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Hansenstraße“ gemäß § 2 Absatz 1 und § 1 Absatz 3 sowie § 13a i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren und unter Billigung des vorliegenden Planentwurfs die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Wohngebiet Hansenstraße“ sowie die Benachrichtigung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, und der Nachbargemeinden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig