Ortsräte, Ausschüsse, Gemeinderat
Auszug - Änderung der Friedhofsgebührensatzung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
In der Sitzung am 8. Dezember 2017 hat der Gemeinderat auf Vorschlag der Friedhofskommission, nach Anhörung der Ortsräte und entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Personalausschusses der Einführung von Urnenbestattungen in Baumfeldern auf der Grundlage der von den Ortsräten festgelegten Gestaltungskonzeptionen zugestimmt und hierzu die Friedhofssatzung durch 1. Nachtrag geändert. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach Gebührenkalkulation den Nachtragsentwurf mit angepasstem Gebührenverzeichnis für die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Illingen zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Verwaltung hat auf der Grundlage des vom Fachamt berechneten Herstellungsaufwandes, des errechneten Pflegeaufwandes sowie des unveränderten Verwaltungsaufwandes eine Gebühr für die Baumbestattung von zusammen 585,00 € kalkuliert, die neben den unverändert bleibenden Gebühren für das Nutzungsrecht an der Aschenstätte sowie für die Grabherstellung und -verfüllung zu entrichten ist.
Zu der sich somit ergebenden Gesamtgebühr von 1.125,00 € für die Baumbestattung kommen die Kosten für Namenstafel und Gravur lt. Angebot von 261,80 € und die Gebühr für eine Nutzung der Aussegnungshalle in Höhe von 110,00 € hinzu. Alles in allem entstehen für die Nutzungsberechtigten Gesamtkosten in Höhe von 1.496,80 € für die Wahl einer Baumbestattung.
Auf dieser Grundlage ist das neue Gebührenverzeichnis erstellt, das durch 6. Nachtrag zur Friedhofsgebührensatzung zu erlassen wäre.
Nachtragssatzung und Gebührenverzeichnis liegen den Mitgliedern vor.
Haushalts- und Finanzausschuss sowie Haupt- und Personalausschuss empfehlen einstimmig den Erlass des Gebührenverzeichnisses.
SPD-Fraktionsvorsitzender Jost beantragt unter Hinweis auf die in den Nachbarkommunen günstigeren Gebührensätze eine Senkung der Kostenhöhe auf etwa 1.200,00 €. Auch sei die Gebührenfestsetzung noch nicht in den Ortsräten behandelt worden.
Der Vorsitzende verweist diesbezüglich auf die erläuterten Kalkulationsgrundlagen und spricht sich für eine Absetzung der Thematik aus, um diese nach nochmaliger Prüfung durch die Verwaltung in den Ortsräten und in der Friedhofskommission behandeln zu können.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Thematik zurückzustellen und nach Überprüfung der Gebührenkalkulation seitens der Verwaltung die Friedhofsgebührensatzung nach Anhörung der Ortsräte nochmals in der Friedhofskommission zu behandeln.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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