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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 24. Mai 2017 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Stockberg“ im vereinfachten Verfahren gefasst. Die Änderung des Bebauungsplanes dient der Anpassung der überbaubaren Grundstücksfläche durch Ausweitung eines Baufensters und Wegfall eines festgesetzten, aber nie umgesetzten Fußweges im Bereich der bereits bebauten Grundstücksfläche zwischen den Parzellen 43/34 und 41/15 in Flur x der Gemarkung Wustweiler. Außerdem soll durch die Änderung die Festsetzung einer privaten Grünfläche samt der dort zulässigen Anlagen und Einrichtungen konkretisiert werden. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Stockberg“ bleiben von der 2. Teiländerung unberührt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 2.400 qm.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden fand in der Zeit vom 8. Juni bis 10. Juli 2017 statt. Von den 54 angeschriebenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden zur vorliegenden Planung insgesamt 27 Stellungnahmen abgegeben, im Rahmen der Offenlegung sind außerdem von den Bürgerinnen und Bürgern Günther Weinhold, Am Stockberg 24 A, Eheleute Gabriele und Wolfgang Radtke, Am Stockberg 30 sowie Gisbert Zimmer, Am Stockberg 28, Bedenken hinsichtlich negativer Beeinträchtigungen ihrer angrenzenden Grundstücke und Wohnhäuser infolge unkontrolliertem Abfluss von Oberflächenwasser im Falle von Starkregenereignissen oder unkontrollierter Ableitung des Schwimmbeckeninhaltes geäußert worden.
Die eingegegangenen Anregungen und Bedenken liegen den Mitgliedern vor und sollen entsprechend dem ebenfalls vorliegenden Abwägungsvorschlag in die Planung einbezogen werden.
Aufgrund der vorgetragenen Bedenken und der Stellungnahme des Ortsrates Wustweiler, wonach dem Verwaltungsvorschlag auch aufgrund der erheblichen Einwände der Nachbarschaft nicht gefolgt werden könne wurde die Thematik nach entsprechender Empfehlung des Haupt- und Personalausschusses von der Tagesordnung der letzten Sitzung am 7. September 2017 abgesetzt.
Bürgermeister Dr. König geht mit Vorbemerkungen zunächst auf die Bedeutung der Bauleitplanung im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde als Kernbestand der Kommunalen Selbstverwaltung ein und führt aus, dass bei der Aufstellung das Prinzip zu beachten sei, öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dabei gehöre die im Grundgesetz normierte Eigentumsgarantie in hervorgehobener Weise zu den abwägungserheblichen privaten Belangen. Es gelte das Verbot nicht notwendiger Bebauungspläne, wenn keine erkennbare Planungskonzeption vorliege und allein zum Nutzen einzelner Eigentümer Festsetzungen getroffen würden, wobei eine auch privaten Interessen dienende Planung nicht zwangsläufig den Regelungen von § 1 Abs. 3 BauGB widerspreche.
Die vorgeschlagene 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Stockberg“ diene der Anpassung dortiger Grundstücksflächen, sei intensiv in den Fachausschüssen und im Ortsrat beraten und vom Gemeinderat, der die Abwägung vorzunehmen habe in der letzten Sitzung nicht entschieden worden, auch um die Einholung einer rechtlichen Beratung zu ermöglichen. In der jetzigen Entscheidungsphase des Verfahrens könnten sich Parteien nicht mehr einbringen.
SPD-Fraktionsvorsitzender Jost führt aus, dass sich die Kooperation die Entscheidung nicht einfach gemacht und beide Anliegen, die Einwände der Nachbarn und den vorliegenden Abwägungsvorschlag unter Einholung juristischen Sachverstandes intensiv beraten habe. Im Ergebnis werde der Abwägungsvorschlag nicht übernommen, sondern nach eigener Abwägung der Bedenken der Anlieger die vorgeschlagene Änderung des Bebauungsplanes „Am Stockberg“ nicht befürwortet.
Stellv. CDU-Fraktionsvorsitzender Maas erklärt, dass seine Fraktion ebenfalls juristische Beratung eingeholt habe und keine Fehler bei der Abwägung machen wolle. Die CDU-Fraktion könne der erstellten Abwägungsvorlage nicht folgen und werde dem Verwaltungsvorschlag zum Satzungsbeschluss der 2. Bebauungsplanänderung nicht zustimmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dem vorliegenden Abwägungsvorschlag hinsichtlich den von den Bürgerinnen und Bürgern Günther Weinhold, Gabriele und Wolfgang Radtke sowie Gisbert Zimmer geäußerten Bedenken nicht zu folgen und den vorgeschlagenen Satzungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Stockberg“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB nicht zu fassen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Dr. König stellt fest, dass damit die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes „Am Stockberg“ abgelehnt ist.