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Auszug - Festsetzung eines 1. Nachtrages zur Entgeltordnung für die Bäder der Gemeinde Illingen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Seitens der Verwaltung wird die Änderung der Entgeltordnung für die Bäder der Gemeinde Illingen vorgeschlagen.
Gegenstand der Änderung ist die Aufnahme des Betriebsnamens in die Bezeichnung und die Festsetzungsregelung sowie die Darlegung, dass die Umsatzsteuer in den Entgelten enthalten ist.
Entsprechend der Empfehlung des Werksausschusses für den Freizeit-, Hallen- und Bäderbetrieb vom 22. November 2016 ist keine Änderung der Entgelthöhe vorgesehen.
Der Entwurf der Entgeltordnung liegt den Mitgliedern vor.
Bürgermeister Dr. König weist diesbezüglich darauf hin, dass andere Kommunen die Eintrittspreise für ihre Bäder teilweise enorm erhöht haben, wie heute der Presse zu entnehmen sei. Dies sei in Illingen nicht der Fall. Hier setze man auf familienfreundliche Preise, was sich in den sehr guten Zahlen mit aktuell über 10.000 Besuchern widerspiegele.
SPD-Fraktionsvorsitzender Jost merkt an, dass mit dem Nachtrag zur Entgeltordnung den geänderten Umsatzsteuerregelungen Rechnung getragen werde.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Werksausschusses für den Freizeit-, Hallen- und Bäderbetrieb sowie des Haupt- und Personalausschusses beschließt der Gemeinderat den im Entwurf vorliegenden 1. Nachtrag zur Entgeltordnung für die Bäder der Gemeinde Illingen vom 31. März 2015.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der 1. Nachtrag ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
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