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Auszug - Aufhebung der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung über die Bearbeitung des auf der Kompostieranlage "Steinertshaus" anfallenden Kompostmaterials
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die seit 2003 bestehende und im Jahr 2010 verlängerte Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung mit dem Landkreis Neunkirchen über die Bearbeitung des auf der Kompostieranlage „Steinertshaus" gesammelten und gelagerten Kompostmaterials soll zum 1. Januar 2018 einvernehmlich aufgehoben werden.
Die vorgenannten Aufgaben sollen nach der Änderung des EVS-Gesetzes künftig vom Entsorgungsverband Saar übernommen werden.
Bürgermeister Dr. König weist darauf hin, dass diese von der Gemeinde Illingen maßgeblich vorangetriebene Gesetzesänderung sinnvoll und richtig sei. Die korrekte Verarbeitung des Grünschnitts sei stets eine teure Angelegenheit für die Kommune gewesen. Dennoch werde man nicht gänzlich aus der Verantwortung entlassen, eine Sammelstelle müsse weiterhin vorgehalten werden. Sowohl damit als auch mit dem Bau des Abfallwertstoffzentrums durch den EVS, dessen Ausschreibung nun endlich erfolgt sei, habe man den richtigen Weg eingeschlagen.
SPD-Fraktionsvorsitzender Jost bittet um rechtzeitige Mitteilung an die GSE des ASB bezüglich der Gestaltung der künftigen Kooperation.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Haupt- und Personalausschusses beschließt der Gemeinderat, der Aufhebungsvereinbarung zur Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Neunkirchen über die Bearbeitung des auf der Kompostieranlage "Steinertshaus" anfallenden Kompostmaterials zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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