|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Nahe des Ortskernes, westlich der Brunnenstraße und östlich des Bereichs "Am Dimmelsbach", sollen zur Nachverdichtung des Bestandes und zur Innenentwicklung auf einer bisher unbebauten Grünfläche mit zu drei Seiten umgebener Wohnnutzung Wohnhäuser entstehen. Geplant ist die Errichtung von drei Wohngebäuden, die über die Brunnenstraße erschlossen werden sollen.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes, den die Bauwilligen beantragen.
Die Interessen der Gemeinde Illingen wurden in dem am 21. November 2015 abgeschlossenen Notarvertrag mit den Antragsstellern berücksichtigt. So wurde die fußläufige Verbindung vom Sportplatz in die Brunnenstraße durch Eigentumsübertragung einer 3 m breiten Wegparzelle an die Gemeinde gesichert sowie die Eintragung der Dienstbarkeit im Grundbuch bezüglich der Ver- und Entsorgungsleitungen vereinbart. Darüber hinaus wurde eine privatrechtliche Regelung getroffen, dass die Antragssteller die vom Sportplatz ausgehenden Immissionen in Kauf nehmen.
SPD-Fraktionsvorsitzender Jost weist darauf hin, die Frage der Immissionsbelastung eindeutig zu regeln, um keine Unsicherheiten für den Spielbetrieb des Sportvereins entstehen zu lassen.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Planen, Bauen und des Ortsrates Illingen beschließt der Gemeinderat,
a) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Brunnenstraße" im Ortsteil Illingen gemäß §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 i. V. m. 13 BauGB;
b) die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden;
c) die Billigung des Planentwurfs und die öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Interessenwiderstreit von Mitgliedern liegt nicht vor.