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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Gemeinde erhält für die Sanierung der Illtalhalle aus dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" eine Zuwendung in Höhe von 90 v.H. zu den Baukosten. Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan des Freizeit-, Hallen-, und Bäderbetriebes netto mit einer Mittelaufteilung von 594.958,00 € für das Jahr 2016 und jeweils 1.382.500,00 € für 2017 und 2018 veranschlagt. Der Eigenanteil der Gemeinde war mit 335.996,00 € kalkuliert.
Da zwischenzeitlich vom Zuschussgeber erste Richtlinien zur Durchführung der Maßnahme vorgegeben und vom Bund Kostenobergrenzen festgelegt wurden, stehen nunmehr Bundesmittel von insgesamt 3.598.515,00 € aufgesplittet auf drei Jahre für das Projekt zur Verfügung. Gegenüber der bisherigen Planung hat sich der Eigenanteil der Gemeinde um rund 63.000,00 € erhöht. Dieser Betrag muss insgesamt haushalterisch zur Verfügung gestellt werden, wodurch sich wiederum Änderungen bei der Veranschlagung und den genehmigungspflichtigen Kreditaufnahmen ergeben.
Daher ist gem. § 12 EigVO eine Änderung des Wirtschaftsplanes erforderlich.
Der Entwurf des geänderten Wirtschaftsplanes mit Erläuterungsbericht und Anlagen liegt den Mitgliedern vor.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Werksausschusses für den Freizeit-, Hallen- und Bäderbetrieb sowie des Haupt- und Personalausschusses beschließt der Gemeinderat die 1. Änderung des Wirtschaftsplanes für die Jahre 2016 und 2017, die geänderte Zusammenstellung gem. § 12 EigVO und die Satzung zur Festsetzung des geänderten Wirtschaftsplanes.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Festsetzungssatzung ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.