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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Für den Ausbau der Karlstraße im Ortsteil Welschbach wurde mit Bescheid vom 21. Januar 2016 eine Bedarfszuweisung in Höhe von 77.179,00 € bewilligt, die im Haushalt nicht dargestellt ist.
Die noch ausstehenden Restzahlungen aus den inzwischen vorliegenden Schlussrechnungen in Höhe von 50.916,91 €, davon müssen auf Grund nicht ausreichender Mittel im entsprechenden Produkt Mittel von 24.451,98 € überplanmäßig bereitgestellt werden.
Im Zuge der Errichtung eines Wertstoffzentrums im Gewerbegebiet A1 - interkommunal, das durch den Entsorgungsverband Saar gebaut und betrieben wird, ist die zu verpachtende Fläche zu erschließen. Die von der Gemeinde zu tragenden Kosten für die Herstellung der Ver- und Entsorgungsanschlüsse belaufen sich auf ca. 30.000,00 €. Da für dieses Projekt im Haushalt keine Mittel vorgesehen sind, muss eine außerplanmäßige Bereitstellung erfolgen.
Gemäß § 89 KSVG sind überplanmäßige Ausgaben zulässig, wenn sie unabwendbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist. Die Deckungsmittel für beide Maßnahmen können aus den Mehreinnahmen zum Projekt Karlstraße bereitgestellt werden.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Haupt- und Personalausschusses beschließt der Gemeinderat, die benötigten Mittel in Höhe von 24.451,98 € für die Maßnahme „Ausbau Karlstraße" überplanmäßig und von 30.000,00 € für die Erschließung des Wertstoffzentrums außerplanmäßig gem. § 89 KSVG bereitzustellen und zur Deckung der Ausgaben die Mehreinnahmen aus der Bedarfszuweisung für den Ausbau der Karlstraße zu verwenden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig