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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Aufgrund der sich in den letzten Jahren stark erhöhten zeitlichen Inanspruchnahme der Ortsvorsteher für viele hinzu gekommene neue Betätigungsfelder, der federführenden Planung und Durchführung von Veranstaltungen in den Ortsteilen und der gemäß § 75 Absatz 4 Kommunalselbstverwaltungsgesetz übertragenen Verwaltungsaufgaben, so zuletzt die Vertretung in den Jagdgenossenschaften sowie die Führung der Belegungspläne einschließlich Terminvergabe und Veranstaltungskontrolle in den Mehrzweck- und Turnhallen oder kommunalen Einrichtungen sieht es die Verwaltung für angemessen an, zur Abgeltung der Wahrnehmung dieser Aufgaben im Auftrag des Bürgermeisters die nach der Aufwandsentschädigungsverordnung mögliche Erhöhung bis zu 25 v.H. zu bewilligen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 17. September 2015 die Thematik an den Ältestenrat verwiesen, der am 22. Oktober 2015 eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung um 25 % rückwirkend zum 1. Oktober 2015 vereinbart hat.
Beschluss:
Auf Vorschlag des Ältestenrates und Empfehlung des Haupt- und Personalausschusses beschließt der Gemeinderat, den Ortsvorstehern ab 1. Oktober 2015 eine um 25 % erhöhte Aufwandsentschädigung im Sinne des § 5 Abs. 2 Aufwandsentschädigungsverordnung zu zahlen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig