Der Ortsrat Illingen empfiehlt/Der Gemeinderat beschließt
a) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Illingen VII – Teilbereich Verbindungsstraße" gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 3 sowie § 13a i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren;
b) die Billigung des vorliegenden Planentwurfs;
c) die öffentliche Auslegung des Planentwurfs und der Begründung sowie die Benachrichtigung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie der Nachbargemeinden.