Der Werksausschuss für den Freizeit-, Hallen- und Bäderbetrieb empfiehlt / Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 5 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 35 KSVG und § 24 EigVO den Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2018 des Freizeit-, Hallen- und Bäderbetriebes der Gemeinde Illingen in der Gewinn- und Verlustrechnung und in der Bilanz entsprechend der Vorlage festzustellen und der Werkleitung für das geprüfte Wirtschaftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss 2018 wird wie folgt festgestellt:
In der Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2018
Jahresverlust 2.555.431,36 €
./. Abschreibung auf immaterielles 15.686,36 €
Anlagevermögen und Sachanlagen
./. Abschreibungen auf Finanzanlagen 761.787,09 €
+ Erträge aus Auflösung von Sonderposten 107.323,71 €
+ Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 2.083,77 €
+ Tilgung 179.379,25 €
Zahlungswirksamer Jahresverlust 1.366.744,64 €
In der Bilanz zum 31.12.2018
In der Aktiva auf 12.111.958,40 €
In der Passiva auf 12.111.958,40 €
Der Jahresverlust des Freizeit-, Hallen- und Bäderbetriebes der Gemeinde Illingen in Höhe von 2.555.431,36 € wird auf der Grundlage der Bestimmungen des § 8 Abs. 6 und 8 EigVO für den zahlungswirksamen Teil in Höhe von 1.366.744,64 € durch den Haushalt der Gemeinde Illingen und für den daraus resultierenden zahlungsunwirksamen Teil in Höhe von 1.188.686,72 € durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.