Der Gemeinderat beschließt, zur zeitlichen Überbrückung der Corona-Virus-Pandemie in Deutschland einen Sonderausschuss in Kommissionsstärke zu bilden, der stellvertretend für den Gemeinderat alle wichtigen, nicht aufzuschiebenden Aufgaben, insbesondere Bau-, Finanz- und Personalangelegenheiten entscheidet, und entsendet folgende Mitglieder in dieses Gremium: NN. Für den gleichen Zeitraum wird die Entscheidungsbefugnis des Bürgermeisters zur Vergabe von Aufträgen, Lieferungen und Leistungen bis zur Wertgrenze von 25.000,00 € im Einzelfall festgesetzt.