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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung und Annahme der Tagesordnung | |||||
Ö 2 | Niederschrift vom 07.09.2017 - öffentlicher Teil | GR/11/2017 | ||||
Ö 3 | Bericht des Bürgermeisters | |||||
Ö 4 | Resolution zur Zukunft des Polizeistandortes Illingen (Antrag der Gemeinderatsfraktionen) | 1.1/978/2017 | ||||
Ö 6 | Beratung und Beschlussfassung zur künftigen Regelung der Kerpenexpress-Linie | |||||
Ö 7 | Beschlussfassung über die Nutzungs- und Entgeltordnungen für die Sport- und Mehrzweckhallen sowie die Schulturnhallen der Gemeinde Illingen | 2.4/052/2017-1 | ||||
Ö 8 | Bebauungsplanverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Am Stockberg" im Ortsteil Wustweiler a) Abwägung der im Rahmen der Offenlegung eingegangenen Stellungnahmen b) Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 BauGB | 3.1/456/2017 | ||||
VORLAGE | ||||||
Beschlussvorschlag:Der Ortsrat Wustweiler/Der Ausschuss für Umwelt, Planen, Bauen/Der Gemeinderat empfiehlt/beschließt,
a) die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beigefügten Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung. Die Bürgerstellungnahmen von Herrn Gisbert Zimmer, den Eheleuten Gabriele und Wolfgang Radtke sowie Herrn Günther Weinhold werden in der Abwägung berücksichtigt. Die Gemeinde Illingen folgt den vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der Oberflächenabflüsse. Die nachbarschaftlichen Interessen der angrenzenden Anlieger sind zu berücksichtigen. Es ist seitens der Bauherren sicherzustellen, dass die angrenzenden Grundstücke und Wohnhäuser nicht durch einen unkontrollierten Abfluss des Oberflächenwassers im Falle von Starkregenereignissen bzw. einer unkontrollierten Ableitung des Schwimmbeckeninhaltes negativ beeinträchtigt werden. Hierzu wird ein entsprechender Hinweis im Bebauungsplan aufgenommen.
b) unter Billigung der Begründung den Bebauungsplan „2. Änderung Am Stockberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
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GREMIUM: Ausschuss für Umwelt, Planen, Bauen DATUM: Do, 24.08.2017 STATUS: nichtöffentlich | ||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | ||||||
GREMIUM: Ortsrat Wustweiler DATUM: Do, 24.08.2017 STATUS: öffentlich | ||||||
Beschluss:
Der Ortsrat beschließt, im Rahmen der Offenlegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Stockberg“ folgende Stellungnahme abzugeben:
„Dem Beschlussvorschlag der Gemeinde kann nicht gefolgt werden aus folgenden Gründen:
Die Änderung des Bebauungsplanes dient ausschließlich der Legitimierung von illegal errichteten Bauwerken. Stimmt die Gemeinde dieser Änderung zu, hat dies zur Folge, dass der Bauherr die Möglichkeit hat, nach § 63 LBO einen Bauantrag einzureichen, der dann im Freistellungsverfahren behandelt wird, d. h. es erfolgt keine Prüfung der Unterlagen und spätestens nach 4 Wochen ist der Bauherr vollends im Recht. Das Verfahren ist auch nahezu gebührenfrei.
Aus unserer Sicht bestehen zur Zeit erhebliche Einwände der Nachbarschaft, die bis zu Bauschäden auf dem eigenen Grundstück gehen.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes in der jetzigen Form kann sich eine evtl. Klage gegen die illegal errichteten Bauwerke nur noch direkt gegen die Gemeinde richten. Dieses Risiko wird der Ortsrat Wustweiler nicht mittragen.
Einen gangbaren Weg sieht der Ortsrat Wustweiler in folgender Vorgehensweise:
Der Bebauungsplan wird dahingehend geändert, dass auf den privaten Grünflächen eine Bebauung gemäß § 61 LBO Absatz 1a), 8a), 8b) gestattet ist. Darin beinhaltet sind Gartenhäuser bis 10 m² und Schwimmbecken bis 50 m².
Da die bestehenden Bauwerke größer sind als genannt, kann der Bauherr einen Bauantrag und Befreiungsantrag für die erworbenen Flächenvorteile stellen. In einem solchen Verfahren wird in der Regel die Nachbarschaft beteiligt. Liegt das Einverständnis der Nachbarn vor, ist für alle Rechtssicherheit vorhanden." Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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GREMIUM: Gemeinderat DATUM: Do, 07.09.2017 STATUS: öffentlich/nichtöffentlich | ||||||
GREMIUM: Gemeinderat DATUM: Mo, 20.11.2017 STATUS: öffentlich/nichtöffentlich | ||||||
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dem vorliegenden Abwägungsvorschlag hinsichtlich den von den Bürgerinnen und Bürgern Günther Weinhold, Gabriele und Wolfgang Radtke sowie Gisbert Zimmer geäußerten Bedenken nicht zu folgen und den vorgeschlagenen Satzungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Stockberg“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB nicht zu fassen. Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Dr. König stellt fest, dass damit die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes „Am Stockberg“ abgelehnt ist. |
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Ö 9 | Informationen und Anfragen | |||||
Ö 10 | Einwohnerfragestunde | |||||