Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter/in in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes LIK.Nord, den Antrag der Stadt Neunkirchen abzulehnen, das Ausgliederungsbegehren des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zurückzuweisen und die Prüfung einer Klageerhebung gegen das Vorhaben vorzunehmen.