Beschluss:
Auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Planen, Bauen und des Ortsrates Illingen beschließt der Gemeinderat,
a) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Brunnenstraße" im Ortsteil Illingen gemäß §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 i. V. m. 13 BauGB;
b) die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden;
c) die Billigung des Planentwurfs und die öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.