Der Gemeinderat beschließt, die benötigten Mittel in Höhe von 24.451,98 € für die Maßnahme „Ausbau Karlstraße“ überplanmäßig und von 30.000,00 € für die Erschließung des Wertstoffzentrums außerplanmäßig gem. § 89 KSVG bereitzustellen und zur Deckung der Ausgaben die Mehreinnahmen aus der Bedarfszuweisung für den Ausbau der Karlstraße zu verwenden.