Beschluss:
Auf Empfehlung des Haupt- und Personalausschusses beschließt der Gemeinderat, Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen „Kommunaler Entlastungsfonds 2015" für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 zu beantragen und diese Hilfen gem. § 5 KELFG 2015 zur zusätzlichen Tilgung von Krediten in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 zu verwenden.