Beschluss:
Auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Planen, Bauen sowie des Haupt- und Personalausschusses beschließt der Gemeinderat, die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1, § 4 Absatz 1 und § 2 Absatz 2 BauGB abzuwägen und entsprechend der Vorlage in die Planungen zu übernehmen sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Solarpark Bauschuttdeponie Hüttigweiler“ und der Planung zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.