Beschluss:
Auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Planen, Bauen und des Haupt- und Personalausschusses beschließt der Gemeinderat, den Planentwurf zu billigen und die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Betriebsgebäude Heusweilerstraße 90" gemäß § 13a, 13 und 3 Abs. 2 BauGB und die parallele Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 4 Absatz 2, 2 Absatz 2 BauGB durchzuführen.