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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Niederschriften vom 4. Juni 2012 und 26. Juni 2012 -öffentlicher Teil- | |||||
Ö 2 | Antrag der EVS ABW GmbH zur Errichtung und zum Betrieb eines Abfallzwischenlagers auf der Zentraldeponie Illingen | |||||
Ö 3 | Bebauungsplanverfahren "Steinertshaus" im Ortsteil Illingen a) Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Steinertshaus" gemäß § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 BauGB mit Durchführung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB | 3.0/124/2012 | ||||
Ö 4 | Änderung des Bebauungsplanes "Am Pauschenbaum" im Ortsteil Illingen a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB b) Satzungsbeschluss über die Änderung des Bebauungsplanes "Am Pauschenbaum" gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB | 3.1/227/2012 | ||||
VORLAGE | ||||||
Beschlussvorschlag:Der Ortsrat Illingen/ Der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen/ Der Gemeinderat empfiehlt/ beschließt,
a) die Abwägung gemäß § 1 Absatz 7 BauGB der öffentlichen und privaten Interessen analog der Beschlussvorlage b) gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BauGB den Bebauungsplan „Am Pauschenbaum“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
Hinweis:
Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist auf die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung (§ 215 Abs. 1 BauGB) sowie auf die Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2 BauGB) und weiter auf Fälligkeit und Erlöschen von Entschädigungsansprüchen (§ 44 Abs. 5 BauGB) hinzuweisen.
In der Bekanntmachung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ferner darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan „Am Pauschenbaum“ eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Anlagen:
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GREMIUM: Ausschuss für Umwelt, Planen, Bauen DATUM: Mi, 11.07.2012 STATUS: öffentlich/nichtöffentlich | ||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | ||||||
GREMIUM: Ortsrat Illingen DATUM: Mo, 16.07.2012 STATUS: öffentlich/nichtöffentlich | ||||||
Beschluss:
Der Ortsrat Illingen empfiehlt den Bebauungsplan „Am Pauschenbaum“ als Satzung zu beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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GREMIUM: Gemeinderat DATUM: Do, 26.07.2012 STATUS: öffentlich/nichtöffentlich | ||||||
Beschluss:
Auf Empfehlung des Ortsrates Illingen und des Ausschusses für Umwelt, Planen, Bauen beschließt der Gemeinderat die Abwägung gemäß § 1 Absatz 7 BauGB der öffentlichen und privaten Interessen analog der Beschlussvorlage sowie gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BauGB den Bebauungsplan „Am Pauschenbaum", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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Ö 5 | Beratung und Beschlussfassung über die Anlegung von Urnengrabfeldern auf dem Friedhof Illingen | |||||
Ö 6 | Beratung und Beschlussfassung über die Bereitstellung von Mitteln zur Erweiterung der Urnenwand auf dem Friedhof Illingen | |||||
Ö 7 | Beratung und Beschlussfassung über verschiedene Anträge zur Weihnachtsbeleuchtung | |||||
Ö 8 | Beratung über die Leerstandsentwicklung in der Hauptstraße in Illingen | |||||
Ö 9 | Beratung und Beschlussfassung über Zuschüsse anlässlich des Patronatsfestes | |||||
Ö 10 | Informationen und Anfragen | |||||
Ö 11 | Einwohnerfragestunde | |||||