Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03. September 2026 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes im Internet bzw. eine Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Der Bebauungsplan „Vorn am Schnackenberg, 1. Erweiterung“ erweitert den Geltungsbereich des seit dem 27. Februar 1981 rechtskräftigen Bebauungsplanes „Vorn am Schnackenberg“ um einen nordöstlich angrenzenden Teilbereich. Die Erweiterung umfasst rückwärtige Grundstücksflächen, die bislang außerhalb des Geltungsbereichs lagen und planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen sind.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Nutzung der rückwärtigen Grundstücksflächen als private Garten- und Erholungsflächen rechtsverbindlich zu regeln und unerwünschte Entwicklungen zu verhindern.
Hierzu wird der zulässige Nutzungsrahmen für diese Flächen konkret festgelegt, sodass typische gärtnerische und erholungsbezogene Nutzungen weiterhin ermöglicht, städtebaulich nicht gewollte Nutzungen dagegen ausgeschlossen werden.
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt – unter Berücksichtigung der zulässigen Nutzungen – über die betreffenden Wohnbaugrundstücke der Faulenbergstraße.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich). Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der 1. Erweiterung des seit dem 27. Februar 1981 rechtskräftigen Bebauungsplanes „Vorn am Schnackenberg“.
Der Bebauungsplan wird dabei für rückwärtige Grundstücksflächen im Nordosten des Ortsteils Hirzweiler der Gemeinde Illingen aufgestellt. Das Plangebiet liegt im rückwärtigen Bereich der Faulenbergstraße, unmittelbar hinter der straßenseitigen Wohnbebauung, und umfasst überwiegend private Gartenflächen, die derzeit von der in der Faulenbergstraße ansässigen Wohnbevölkerung genutzt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt: im Norden durch Grün- und Freiflächen mit Gehölzstrukturen, im Osten durch einen Feldweg sowie einen begleitenden Gehölzstreifen, im Süden durch Grün- bzw. landwirtschaftlich genutzte Flächen und im Westen durch private Gartenflächen der Wohnbebauung entlang der Faulenbergstraße.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,6 ha.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Illingen stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Fläche für die Landwirtschaft dar. Es ist davon auszugehen, dass sich der vorliegende Bebauungsplan im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt bzw. sich aus dem Entwicklungsspielraum des Flächennutzungsplanes ableiten lässt. Eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist demnach nicht erforderlich.
Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurden im Bebauungsplan folgende Ergänzungen vorgenommen:
- detailliertere Ausarbeitung der Festsetzung bezüglich der privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Erholungsgärten“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB sowie die Überarbeitung der dort zulässigen Nutzungen und Anlagen.
- Aufnahme von vorsorglichen Hinweisen zum Artenschutz sowie von ergänzenden Hinweisen zum Denkmalschutz
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 07. Oktober 2026 bis einschließlich 09. November 2026 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.illingen.de, Pfad: Rathaus/Service/Ausschreibungen/Auslegungen, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Illingen, Hauptstraße 86, 66557 Illingen, Zimmer Nr. 214, während den allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in den vorstehend aufgezählten, zu veröffentlichenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:
Dokument | Informationen und betroffene Themen |
Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) | Der Umweltbericht stellt die Ergebnisse der Umweltpru?fung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB dar und bewertet die Auswirkungen auf die relevanten Schutzgüter.
Gesamtbewertung Die Planung führt insgesamt nur zu geringen Umweltauswirkungen. Sie dient vor allem der geordneten Entwicklung und Sicherung bestehender Gartennutzungen, ohne den Naturhaushalt oder die Schutzgu?ter wesentlich zu beeinträchtigen. |
3 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug | - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz:Schutzgebiete gem. BNatSchG sind durch die Planung nicht betroffen. Das Landschaftsschutzgebiet „Illingen-Hirzweiler/Welschbach“ liegt ca. 5 m östlich des Plangebietes, Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. Rückschnitt-/ Rodungsarbeiten nur außerhalb der Schutzzeiten; Gehölze vor Entfernung auf Fledermäuse bzw. besonders/ streng geschützte Arten prüfen. Zusätzlich Anregung zu Nisthilfen und Fledermauskästen. Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 4 Abs. 1 BauGB entsprechen den Anforderungen, es werden keine weiteren Anforderungen seitens des LUA gestellt. - Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Oberste Landesbaubehörde OBB 1, Referat OBB 11, Landesplanung, Bauleitplanung: Die marginale Überschneidung des Geltungsbereichs mit einem Vorranggebiet für Landwirtschaft kann als maßstäbliche Ungenauigkeit gewertet werden. Unmittelbar an Geltungsbereich angrenzend befindet sich das Landschaftsschutzgebiet „Illingen - Hirzweiler/Welschbach“ mit der Kennung LSG-L-4.02.04. Mögliche Beeinträchtigung ist mit der zuständigen Fachbehörde abzustimmen.“
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2 Stellungnahmen von Privaten mit Umweltbezug |
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Während der vor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: Fachbereich3@illingen.de bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Illingen, den 29. September 2026
gez. Andreas Hübgen, Bürgermeister