öffentliche Ausschreibungen & Auslegungen

Bebauungsplan „Gelände Landesbetrieb für Straßenbau“ der Gemeinde Illingen, Ortsteil Welschbach mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie Beteiligung der Nachbargemeinden

Der Gemeinderat Illingen hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2024 gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB, in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden des Bebauungsplanes „Gelände Landebetrieb für Straßenbau“ sowie der Teiländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Die Beschlüsse über die Beteiligung der Öffentlichkeit werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Festsetzung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Straßenbetrieb/Ausbildungszentrum“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Ausbildungsgebäudes geschaffen werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Zu diesem Zweck können die Planunterlagen in der Zeit vom 08. Juli 2024 bis einschließlich 12. August 2024 unter www.illingen.de eingesehen werden.

Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass

  1. Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (schriftlich, mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden können,
  3. nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung des Bauleitplans unberücksichtigt bleiben können und
  4. als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit sind die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Illingen, Hauptstraße 86, 66557 Illingen auf Zimmer 214, während der allgemeinen Dienststunden, einsehbar.

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 0,8 ha. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem anliegenden Flurkartenauszug.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Illingen, den 24. Juni 2024
Andreas Hübgen
Bürgermeister

 

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden gemäß § 47e Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in der 2. Stufe verpflichtet.

Ausführliche Informationen zum Thema „Umgebungslärm" erhalten Sie auch beim zuständigen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unter der Internetadresse: http://www.saarland.de

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnpark am Galgenberg“ der Gemeinde Illingen hier: Aufstellung gem. § 2 Abs.  1 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Gemeinde Illingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.März 2024 den Beschluss zur Aufstellung desvorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnpark am Galgenberg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)) gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Wesentliches Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von drei modernen und energieeffizienten Mehrfamilienhäusern zu schaffen. 

Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Illingen stellt den Geltungsbereich als Wohnbaufläche dar. Dem Entwicklungsgebot des Bebauungsplans ist daher nachgekommen.

Das Plangebiet liegt in einem südlichen Teilbereich der Gemeinde Illingen an der Galgenbergstraße. Die ca. 0,28 ha große Fläche in der Gemarkung Illingen Flur 19 umfasst die Flurstücke 7/7, 7/8 und einen Teilbereich von 7/9. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Datei "Plan_Wohnpark-Galgenberg" zu entnehmen.

Da es sich bei der vorliegenden Planung um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die Vorgaben des § 13a Abs. 1 BauGB erfüllt sind, ist vorgesehen den o.g. Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern. Gemäß § 13a BauGB wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

In seiner Sitzung am 27.März 2024 hat der Rat der Gemeinde Illingen den Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung und Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Da keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Absatz 1 stattfinden, wird hiermit gem. § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet wird und dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Planung äußern kann. 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Planunterlagen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnpark am Galgenberg“ im Zeitraum 06. Mai 2024 bis 10. Juni 2024 hier eingesehen werden können.

Die Planunterlagen des können zudem über nachfolgendes Portal abgerufen werden: https://www.uvp-verbund.de/portal/

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an  oder  vorgebracht werden.

Zusätzlich werden die Unterlagen in Form einer Planauslage öffentlich ausgelegen und können während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Illingen, eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Illingen, den 17.April 2024

Hans Dieter Schwarz
Beigeordneter


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