Der Gemeinderat Illingen beschließt in öffentlicher Sitzung am 22. Mai 2026 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Kita Illgrund“ im beschleunigten Verfahren. Des Weiteren hat der Gemeinderat der GemeindeIllingen in seiner Sitzung am 22. Mai 2026 die Veröffentlichung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Kita Illgrund“ im Internet bzw. eine Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
In der Gemeinde Illingen ist eine anhaltend hohe Nachfrage nach Kindergarten- und Kinderkrippenplätzen vorhanden. Die Kapazitätsgrenzen der bereits bestehenden Betreuungseinrichtungen sind erreicht. Der bestehende Bedarf kann mit dem derzeitigen Angebot nicht mehr gedeckt werden.
Da Um- und Erweiterungsbauten an den bestehenden Einrichtungen nicht möglich sind, hat sich die Gemeinde Illingen dazu entschlossen, im direkten Umfeld der bestehenden Kita St. Stephan eine neue Kindertagesstätte zu errichten. Für Großteile der Fläche wurde bereits im Jahr 2024 ein Bebauungsplan aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Kita zu schaffen. Zwischenzeitlich ist die Detailplanung vorangeschritten. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung auf der gesamten notwendigen Fläche bedarf es daher der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Kita Illgrund“.
Der Bebauungsplan wird für das Gelände zwischen Spielplatz, Burgplatz, Zahnarztpraxis und Kita St. Stephan in der Ortsmitte von Illingen geändert bzw. erweitert. Im Westen schließt der Geltungsbereich direkt an das Außengelände der bestehenden Kita an. Die bestehenden Wegeverbindungen im Illgrund sind im Osten und Süden des Plangebietes zur Sicherung der Erschließung der bestehenden und geplanten Bebauung Gegenstand der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 3.300 m2. Der ursprüngliche Geltungsbereich hatte eine Größe von ca. 2.560 m2.
Diese 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ersetzt in ihrem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Ortsmitte Illingen I“ aus dem Jahr 1994 und den Bebauungsplan „Kita Illgrund“ aus dem Jahr 2024.
Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes derzeit noch als gemischte Baufläche, Grünfläche und Fläche für den Gemeinbedarf, hier: kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen, dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.
Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, in der Zeit vom 08. Juni 2026 bis einschließlich 08. Juli 2026 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.illingen.de unter folgendem Pfad: Rathaus/Service/Auslegungen/Ausschreibungen, veröffentlicht und zurAnsicht und zum Herunterladen bereitgehalten wird. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Hauptstraße 86, 66557 Illingen, Zimmer 214, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse FD31@illingen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanesunberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes und Neuaufstellung im Erweiterungsbereich erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Illingen, den 23. Mai 2026
gez. Andreas Hübgen
Bürgermeister