öffentliche Ausschreibungen & Auslegungen

Die Gemeinde Illingen bietet ein Baugrundstück im Ortsteil Illingen „Wohngebiet Hansenstraße“ zum Verkauf an. Hiermit wird allen Interessenten/innen die Möglichkeit gegeben, sich  zu bewerben. Juristische Personen sind nicht berechtigt.

Das Baugrundstück ist in der beigefügten Planskizze mit der Nummer 1, Parzelle 152/80, HsNr. 13, bezeichnet. Das Grundstück hat eine Größe von 566 m². Für die Bebauung dieses Grundstücks gelten die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Hansenstraße“ sowie die örtlichen Bauvorschriften. Der Kaufpreis für die Baustelle beträgt 135,00 EUR/m² inkl. aller öffentlichen Erschließungskosten.

(Preis: 76.410,00 Euro)

 

Nicht im Kaufpreis enthalten sind die privaten Erschließungskosten für den Anschluss des Baugrundstücks an die Ver.- u. Entsorgungsleitungen (Kanal, Gas, Wasser, Strom, Post-u. Telekommunikation etc.) sowie die Kosten für die  auf dem Grundstück erforderlichen Anlagen u. Einrichtungen. Des Weiteren sind sämtliche Nebenkosten der Grundstücksübertragung, die Grunderwerbsteuer sowie Notarkosten vom Erwerber/in gesondert zu begleichen.

 

Die Bewerber/innen verpflichten sich im Notarvertrag, innerhalb von drei Jahren, gerechnet vom Tage des Vertragsabschlusses an, auf dem Baugrundstück ein bezugsfertiges Wohnhaus zu errichten. Diesbezüglich sichert sich die Gemeinde Illingen ein Rückübertragungsrecht im Grundbuch.

 

Die Vergabe des Baugrundstücks erfolgt nach sozialen Kriterien. Die Abgabe eines Fragebogens ist daher verpflichtend. Auf die Zuteilung einer Baustelle besteht kein Rechtsanspruch. Der Fragebogen kann unter www.illingen.de  Rathaus und Service/Ausschreibungen und Auslegungen heruntergeladen werden.

 

Bitte füllen Sie bei Interesse an dem Baugrundstück den Fragenbogen aus und schicken Sie diesen unterschrieben per E-Mail oder auf dem Postweg an die Gemeinde Illingen, Hauptstraße 86, 66557 Illingen, Liegenschaftsamt zurück. Die persönliche Abgabe ist ebenfalls möglich.

 

Interessenten/innen können sich bis 22.09.2025 bewerben. Maßgeblich ist der Eingang der E-Mail bzw. der Eingangsstempel der Gemeinde Illingen. Verspätet abgegebene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

 

Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Groß, Telefon 06825/409-162, E-Mail michael.gross@illingen.de und Herr Braue, Telefon 06825/409-161, E-Mail oliver.braue@illingen.de vom Fachbereich Bauen u. Wohnen, gerne zur Verfügung.

 

Illingen, den 01.09.2025

Der Bürgermeister

gez. Andreas Hübgen

Die Gemeinde Illingen sucht einen erfahrenen und qualifizierten Pächter (m/w/d) für die Bewirtschaftung der Gastronomie in der Illipse.

Die barrierefrei zugänglichen Räumlichkeiten werden derzeit saniert. Etwaige Vorstellungen und Wünsche des neuen Pächters können evtl. berücksichtigt werden. 

Das Restaurant ist mit Inventar sowie einer Schankanlage ausgestattet. Separat zugängliche Toiletten und eine Außenterrasse sind ebenfalls Bestandteil des Pachtobjektes.

  • Gesamtnutzungsfläche ca. 70 m²
  • Gaststätte mit ca. 50 Sitzplätzen
  • Küche inkl. Kühlhaus ca. 30 m²
  • Außenterrasse ca. 100m²

Der Pachtvertrag soll zum schnellstmöglichen Zeitpunkt wirksam werden und zunächst auf 2 Jahre abgeschlossen werden. Ohne fristgerechte Kündigung – 6 Monate zum Vertragsende – verlängert sich der Pachtvertrag um ein weiteres Jahr. Eine längere Vertragslaufzeit ist möglich.

Zusätzlich kann (nach Absprache) die Bewirtung von Veranstaltungen in der Illipse mit unterschiedlichen Größenordnungen (bis maximal ca.  1200 Personen) übernommen werden. Es besteht kein Exklusivbewirtschaftungsrecht für Veranstaltungen außerhalb des Restaurantbereichs.

Das Konzept soll die gastronomische/kulinarische Ausrichtung, Erfahrungen des Bewerbers sowie individuelle Kompetenzen darlegen. Fotos und Nachweise bisheriger Tätigkeiten sind ausdrücklich erwünscht. 

Die Öffnungszeiten können vom Pächter bzw. der Pächterin selbst bestimmt werden, sollten sich jedoch am Veranstaltungskalender der Illipse orientieren.
Die monatliche Pacht ist verhandelbar. Eine Kaution wird in Abhängigkeit der Laufzeit festgelegt. 

Bewerbungen sind möglich bis zum 18.05.2025

Einzureichen sind Lebenslauf, Qualifikationsnachweise, ein Grobkonzept des Betriebs, ein grober Wirtschaftsplan und Angaben zu Referenzen, die eine Bewertung der Eignung des Bewerbers ermöglichen.

Informationen über das Pachtobjekt sowie die Pachthöhe können hier eingeholt werden:

  • Tel.: 06825 – 409-235        Mail: Volker.john@illingen.de 
  • Tel.: 06825 – 409-170        Mail: Francesco.varano@illingen.de

Besichtigungstermine sind ab sofort möglich und können unter den o.a. Kontaktadressen vereinbart werden.

Illingen, im April 2025 

Der Bürgermeister
Andreas Hübgen

 

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden gemäß § 47e Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in der 2. Stufe verpflichtet.

Ausführliche Informationen zum Thema „Umgebungslärm" erhalten Sie auch beim zuständigen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unter der Internetadresse: http://www.saarland.de


Die Gemeinde Illingen vergibt im Rahmen des aktuell gültigen Vergabeerlasses auch wiederholt Arbeiten in Form von beschränkten Ausschreibungen als auch freihändigen Vergaben für verschiedene Gewerke im Hoch-, Tief- und Ingenieurbau zum Umbau und zur Sanierung der kommunalen Liegenschaften sowie der Infrastruktur.

Sofern Sie Interesse haben, bei den vorgenannten Anfragen berücksichtigt zu werden, bitten wir Sie um Zusendung einer formlosen Interessenbekundung mit Angabe der in Frage kommenden Gewerke an folgende Adresse:


Zur Zeit liegen keine Ausschreibungen vor.

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Sollten Sie jedoch lieber den klassischen Weg bevorzugen, dann senden Sie uns in Papierform oder E-Mail die Bewerbung mit Lebenslauf, Lichtbild sowie beglaubigter Zeugniskopie an:

Gemeindeverwaltung Illingen
FB 1 - Personalservice
Hauptstraße 86
66557 Illingen

oder an personalservice@illingen.de 

Bitte verzichten Sie bei Ihrer Bewerbung auf Klarsichthüllen, Schnellhefter und Ähnliches.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden wir ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Die Gemeinde Illingen wird die Daten nicht an Dritte weitergeben und die Regelungen der Datenschutzbestimmungen einhalten.