öffentliche Ausschreibungen & Auslegungen

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Illingen hat in seiner Sitzung am 10. April 2025 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Neubau ALDI-Filiale Hosterhof“ im Internet bzw. eine Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

In der Gemeinde Illingen soll die bestehende ALDI-Filiale in der Illinger Straße erneuert werden. Die Erneuerung des bestehenden Lebensmitteldiscounters soll durch den Abriss des bestehenden Gebäudes und anschließender Errichtung eines Neubaus an gleicher Stelle erfolgen. Die Verkaufsfläche soll dabei um rund 280 m2 auf 1.100 m2 ergänzt werden, um den aktuellen Markt- und Wettbewerbsanforderungen zu entsprechen.

An der Erschließung der Fläche (über die Illinger Straße) werden keine Änderungen vorgenommen. Die erforderlichen Stellplätze (ruhender Verkehr) können weiterhin vollständig auf dem Grundstück organisiert werden. Die Bäckerei und der Kiosk werden im Bestand gesichert.

Eine Auswirkungsanalyse zur Bewertung des Vorhabens wurde von der Isoplan-Marktforschung Dr. Schreiber und Kollegen Gbr erstellt. Gemäß der Analyse wird das Vorhaben aus einzelhandelsgutachterlicher Sicht als verträglich eingestuft.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der Bebauungsplan wird für das Gelände der bestehenden ALDI-Filiale in der Illinger Straße (L 112) aufgestellt, inklusive dem Bestandsgebäude mit Bäckerei-Verkaufsstelle und Kiosk. In Richtung Norden und Süden wird das Plangebiet durch bestehende Wohnbebauung mit privaten Frei- und Grünflächen eingegrenzt. Westlich des Plangebietes schließt die freie Landschaft an.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 8.400 m2.

Dieser Bebauungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Aldi-Filiale Hosterhof“ aus dem Jahr 2013.

Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit noch als gemischte Baufläche und Fläche für Landwirtschaft dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.

Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung und der kumulierten Auswirkungsanalyse, in der Zeit vom 02. Mai. 2025 bis einschließlich 02. Juni 2025 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.illingen.de, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladenbereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Hauptstraße 86, 66557 Illingen, Zimmer Nr. 214, während der folgenden allgemeinen Dienststunden (Öffnungszeiten des Rathauses) eingesehen werden.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adressefb3@illingen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Illingen, 15. April 2025

In Vertretung
gez. Sebastian Biehler
Beigeordneter

Die Gemeinde Illingen sucht einen erfahrenen und qualifizierten Pächter (m/w/d) für die Bewirtschaftung der Gastronomie in der Illipse.

Gesamtnutzungsfläche 70 m²

Gaststätte mit ca. 50 Sitzplätzen

Küche incl. Kühlhaus ca. 30 m²

Außenterrasse ca. 100m²

 

Die barrierefrei zugänglichen Räumlichkeiten werden derzeit saniert. Etwaige Vorstellungen und Wünsche des neuen Pächters können evtl. berücksichtigt werden. 

Der Pächter soll die Verpachtung der Individualgastronomie (Restaurantbetrieb) übernehmen. Zusätzlich kann (nach Absprache) die Bewirtung von Veranstaltungen in der Illipse mit unterschiedlichen Größenordnungen (bis maximal ca.  1200 Personen) übernommen werden. Es besteht kein Exklusivbewirtschaftungsrecht für Veranstaltungen außerhalb des Restaurantbereichs.

Der Pachtvertrag soll zum schnellstmöglichen Zeitpunkt wirksam werden und zunächst auf mindestens 5 Jahre abgeschlossen werden. Abhängig von Investitionen kann der Vertrag angepasst werden. Bei fristgerechter Kündigung beider Vertragspartner vor Ablauf der Pachtzeit verlängert sich der Vertrag um zwei Jahre. Eine bis zu fünfjährige Verlängerungsoption ist möglich.

Mindestöffnungszeiten, Ruhetage sowie Betriebsferien sind zwischen den Vertragspartnern abzustimmen.

Die monatliche Pacht ist verhandelbar. Eine Kaution wird in Abhängigkeit der Laufzeit festgelegt.

Schriftliche Bewerbungen richten Sie bitte an den Freizeit-, Hallen- und Bäderbetrieb der Gemeinde Illingen, Hauptstr. 86 in 66557 Illingen oder per E-Mail an volker.john@illingen.de 

Bewerbungen sind möglich bis zum 16.09.2024.

Einzureichen sind Lebenslauf, Qualifikationsnachweise, ein Grobkonzept des Betriebs, ein grober Wirtschaftsplan und Angaben zu Referenzen, die eine Bewertung der Eignung des Bewerbers ermöglichen. 

Das Konzept soll die gastronomische/kulinarische Ausrichtung, Erfahrungen des Bewerbers sowie individuelle Kompetenzen darlegen. Fotos und Nachweise bisheriger Tätigkeiten sind wünschenswert.

Informationen über das Pachtobjekt können unter folgenden Telefonnummern oder E-Mail-Adressen eingeholt werden.

Tel.: 06825 – 409-235        Mail: Volker.john@illingen.de 
Tel.: 06825 – 409-170        Mail: Francesco.varano@illingen.de
 

Besichtigungstermine sind ab sofort möglich und können unter den o.a. Kontaktadressen vereinbart werden.


Illingen, im Juli 2024

Der Bürgermeister
Andreas Hübgen

 

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden gemäß § 47e Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in der 2. Stufe verpflichtet.

Ausführliche Informationen zum Thema „Umgebungslärm" erhalten Sie auch beim zuständigen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unter der Internetadresse: http://www.saarland.de


Die Gemeinde Illingen vergibt im Rahmen des aktuell gültigen Vergabeerlasses auch wiederholt Arbeiten in Form von beschränkten Ausschreibungen als auch freihändigen Vergaben für verschiedene Gewerke im Hoch-, Tief- und Ingenieurbau zum Umbau und zur Sanierung der kommunalen Liegenschaften sowie der Infrastruktur.

Sofern Sie Interesse haben, bei den vorgenannten Anfragen berücksichtigt zu werden, bitten wir Sie um Zusendung einer formlosen Interessenbekundung mit Angabe der in Frage kommenden Gewerke an folgende Adresse:


Bei der Gemeinde Illingen ist die Stelle eines/einer Sozialarbeiter (m/w/d) in der Offenen Jugendarbeit zu besetzen. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle im Beschäftigungsverhältnis mit einer Kernarbeitszeit von 14:00 – 22:00 Uhr. 

Schwerpunkt des Aufgabenbereiches sollen die Betreuung, Begleitung, Bildung und Beratung der selbstverwalteten Jugendzentren und Offenen Treffs der Gemeinde Illingen sein. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in mit abgeschlossenem Studium der Fachrichtung Sozialpädagogik, Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung oder Erziehungswissenschaften, idealerweise mit Berufserfahrung in der Offenen Jugendarbeit. 

Sie haben Freude an der aktiven Beziehungsarbeit? Der Kontakt zu jungen Menschen im Kontext von Jugendzentren und Offenen Treffs bereitet Ihnen Freude? Sie bringen ein hohes Maß an Kreativität und Eigeninitiative mit, ebenso Konflikt- und Reflexionsfähigkeit und sind bereit regelmäßig in den Nachmittags- und Abendstunden zu arbeiten? Dann sind Sie bei der Gemeinde Illingen genau richtig!

Diese Aufgaben warten auf Sie: 

  • Projektarbeit 
  • Gruppenarbeit mit Jugendlichen
  • Steuerung von Gruppenprozessen 
  • Geschlechtsspezifisches Arbeiten 
  • Integration neuer Besucher*innen
  • Politische Bildungsarbeit, Demokratieförderung, Befähigung zur Selbstverwaltung 
  • Durchführung von Bildungsangeboten
  • Qualifikation der ehrenamtlichen Vorstände nach JULEICA-Standards
  • Jugendkulturarbeit
  • Präventionsangebote
  • Partizipation von Jugendlichen
  • Elternarbeit
  • Hilfe und Beratung in besonderen Lebenslagen und Vermittlung in weitere Hilfsangebote 
  • Enge Kooperation und Vernetzung mit dem Jugendbüro der Gemeinde Illingen
  • Planung und Durchführung von sozialraumorientierten Veranstaltungen, Ferienangeboten sowie mehrtägigen Jugendfreizeiten im In- und Ausland
  • Öffentlichkeits-und Netzwerkarbeit 

Diese Anforderungen haben wir an Sie: 

  • Abschluss eines Studiums der Sozialarbeit / Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung oder in Erziehungswissenschaften 
  • Organisationstalent und Kreativität 
  • Echtes Interesse an den Lebenswirklichkeiten und Perspektiven der Kinder und Jugendlichen 
  • Selbstständiges Arbeiten und eine gute Kooperation mit der Jugendpflege der Gemeinde 
  • Auseinandersetzung mit konzeptionellen Fragen aktueller Jugendarbeit und Jugendpolitik sowie deren Weiterentwicklung 
  • Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft den eigenen PKW für dienstliche Zwecke (gegen Wegstreckenentschädigung) zur Verfügung zu stellen 
  • Regelmäßiges Arbeiten wochentags in der Zeit von 14:00 – 22:00 Uhr sowie in den Ferien und gelegentlich am Wochenende, Öffnung des zentralen Jugendzentrums in Illingen an mindestens 3 Tagen/Woche
  • Erster Hilfekurs 

Was bieten wir? 

  • Umfangreiche Fortbildungsangebote 
  • Interessante Angebote im Bereich des betrieblichen Gesundheitsmanagements und Sportangebote 
  • Eine Jahressonderzahlung und eine zusätzliche Altersvorsorge 

Die Stelle wird nach TVöD SUE 11b bezahlt. 

Im Sinne der Zielsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes sowie des Frauenförderplanes der Gemeinde Illingen sind Frauen aufgefordert, sich zu bewerben. Die Gemeinde Illingen hat sich durch Integrationsvereinbarung auch zur Förderung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet.

Bei der Gemeinde Illingen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Gemeindebeschäftigter (m/w/d) zu besetzen.

Der Einsatz erfolgt überwiegend beim Baubetriebshof in allen anfallenden Aufgabenbereichen, dazu gehört auch die Wahrnehmung von Bereitschaften und Einsätzen im Winterdienst.

Einstellungsvoraussetzung ist neben der gesundheitlichen Eignung eine abgeschlossene Ausbildung als Tiefbaufacharbeiter/in, Straßenbauer/in, Pflasterer/in oder Maurer sowie Zulassung als Bau- und Arbeitsmaschinenführer/in. Führerschein der Klasse B ist erforderlich.

Führerscheine der Klassen BE oder CE sind von Vorteil. Ehrenamtliches Engagement ist erwünscht. 
Wir suchen eine/n qualifizierte/n, einsatzfreudige/n und flexible/n Mitarbeiter/in, der/die sich in ein engagiertes Team einbringt.

Wir bieten eine tarifgerechte Vergütung je nach Voraussetzung bis Entgeltgruppe 5 TVöD sowie die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes.

Im Sinne der Zielsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes sowie des Frauenförderplanes der Gemeinde Illingen sind Frauen aufgefordert, sich zu bewerben. Die Gemeinde Illingen hat sich durch Integrationsvereinbarung auch zur Förderung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet.


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Sollten Sie jedoch lieber den klassischen Weg bevorzugen, dann senden Sie uns in Papierform oder E-Mail die Bewerbung mit Lebenslauf, Lichtbild sowie beglaubigter Zeugniskopie an:

Gemeindeverwaltung Illingen
FB 1 - Personalservice
Hauptstraße 86
66557 Illingen

oder an personalservice@illingen.de 

Bitte verzichten Sie bei Ihrer Bewerbung auf Klarsichthüllen, Schnellhefter und Ähnliches.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden wir ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Die Gemeinde Illingen wird die Daten nicht an Dritte weitergeben und die Regelungen der Datenschutzbestimmungen einhalten.