öffentliche Ausschreibungen & Auslegungen

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Illingen hat in seiner Sitzung am 10. April 2025 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Neubau ALDI-Filiale Hosterhof“ im Internet bzw. eine Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

In der Gemeinde Illingen soll die bestehende ALDI-Filiale in der Illinger Straße erneuert werden. Die Erneuerung des bestehenden Lebensmitteldiscounters soll durch den Abriss des bestehenden Gebäudes und anschließender Errichtung eines Neubaus an gleicher Stelle erfolgen. Die Verkaufsfläche soll dabei um rund 280 m2 auf 1.100 m2 ergänzt werden, um den aktuellen Markt- und Wettbewerbsanforderungen zu entsprechen.

An der Erschließung der Fläche (über die Illinger Straße) werden keine Änderungen vorgenommen. Die erforderlichen Stellplätze (ruhender Verkehr) können weiterhin vollständig auf dem Grundstück organisiert werden. Die Bäckerei und der Kiosk werden im Bestand gesichert.

Eine Auswirkungsanalyse zur Bewertung des Vorhabens wurde von der Isoplan-Marktforschung Dr. Schreiber und Kollegen Gbr erstellt. Gemäß der Analyse wird das Vorhaben aus einzelhandelsgutachterlicher Sicht als verträglich eingestuft.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der Bebauungsplan wird für das Gelände der bestehenden ALDI-Filiale in der Illinger Straße (L 112) aufgestellt, inklusive dem Bestandsgebäude mit Bäckerei-Verkaufsstelle und Kiosk. In Richtung Norden und Süden wird das Plangebiet durch bestehende Wohnbebauung mit privaten Frei- und Grünflächen eingegrenzt. Westlich des Plangebietes schließt die freie Landschaft an.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 8.400 m2.

Dieser Bebauungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Aldi-Filiale Hosterhof“ aus dem Jahr 2013.

Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit noch als gemischte Baufläche und Fläche für Landwirtschaft dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.

Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung und der kumulierten Auswirkungsanalyse, in der Zeit vom 02. Mai. 2025 bis einschließlich 02. Juni 2025 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.illingen.de, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladenbereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Hauptstraße 86, 66557 Illingen, Zimmer Nr. 214, während der folgenden allgemeinen Dienststunden (Öffnungszeiten des Rathauses) eingesehen werden.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adressefb3@illingen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Illingen, 15. April 2025

In Vertretung
gez. Sebastian Biehler
Beigeordneter

Die Gemeinde Illingen sucht einen erfahrenen und qualifizierten Pächter (m/w/d) für die Bewirtschaftung der Gastronomie in der Illipse.

Die barrierefrei zugänglichen Räumlichkeiten werden derzeit saniert. Etwaige Vorstellungen und Wünsche des neuen Pächters können evtl. berücksichtigt werden. 

Das Restaurant ist mit Inventar sowie einer Schankanlage ausgestattet. Separat zugängliche Toiletten und eine Außenterrasse sind ebenfalls Bestandteil des Pachtobjektes.

  • Gesamtnutzungsfläche ca. 70 m²
  • Gaststätte mit ca. 50 Sitzplätzen
  • Küche inkl. Kühlhaus ca. 30 m²
  • Außenterrasse ca. 100m²

Der Pachtvertrag soll zum schnellstmöglichen Zeitpunkt wirksam werden und zunächst auf 2 Jahre abgeschlossen werden. Ohne fristgerechte Kündigung – 6 Monate zum Vertragsende – verlängert sich der Pachtvertrag um ein weiteres Jahr. Eine längere Vertragslaufzeit ist möglich.

Zusätzlich kann (nach Absprache) die Bewirtung von Veranstaltungen in der Illipse mit unterschiedlichen Größenordnungen (bis maximal ca.  1200 Personen) übernommen werden. Es besteht kein Exklusivbewirtschaftungsrecht für Veranstaltungen außerhalb des Restaurantbereichs.

Das Konzept soll die gastronomische/kulinarische Ausrichtung, Erfahrungen des Bewerbers sowie individuelle Kompetenzen darlegen. Fotos und Nachweise bisheriger Tätigkeiten sind ausdrücklich erwünscht. 

Die Öffnungszeiten können vom Pächter bzw. der Pächterin selbst bestimmt werden, sollten sich jedoch am Veranstaltungskalender der Illipse orientieren.
Die monatliche Pacht ist verhandelbar. Eine Kaution wird in Abhängigkeit der Laufzeit festgelegt. 

Bewerbungen sind möglich bis zum 18.05.2025

Einzureichen sind Lebenslauf, Qualifikationsnachweise, ein Grobkonzept des Betriebs, ein grober Wirtschaftsplan und Angaben zu Referenzen, die eine Bewertung der Eignung des Bewerbers ermöglichen.

Informationen über das Pachtobjekt sowie die Pachthöhe können hier eingeholt werden:

  • Tel.: 06825 – 409-235        Mail: Volker.john@illingen.de 
  • Tel.: 06825 – 409-170        Mail: Francesco.varano@illingen.de

Besichtigungstermine sind ab sofort möglich und können unter den o.a. Kontaktadressen vereinbart werden.

Illingen, im April 2025 

Der Bürgermeister
Andreas Hübgen

 

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden gemäß § 47e Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in der 2. Stufe verpflichtet.

Ausführliche Informationen zum Thema „Umgebungslärm" erhalten Sie auch beim zuständigen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unter der Internetadresse: http://www.saarland.de


Die Gemeinde Illingen vergibt im Rahmen des aktuell gültigen Vergabeerlasses auch wiederholt Arbeiten in Form von beschränkten Ausschreibungen als auch freihändigen Vergaben für verschiedene Gewerke im Hoch-, Tief- und Ingenieurbau zum Umbau und zur Sanierung der kommunalen Liegenschaften sowie der Infrastruktur.

Sofern Sie Interesse haben, bei den vorgenannten Anfragen berücksichtigt zu werden, bitten wir Sie um Zusendung einer formlosen Interessenbekundung mit Angabe der in Frage kommenden Gewerke an folgende Adresse:


Zur Zeit liegen keine Ausschreibungen vor.

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Sollten Sie jedoch lieber den klassischen Weg bevorzugen, dann senden Sie uns in Papierform oder E-Mail die Bewerbung mit Lebenslauf, Lichtbild sowie beglaubigter Zeugniskopie an:

Gemeindeverwaltung Illingen
FB 1 - Personalservice
Hauptstraße 86
66557 Illingen

oder an personalservice@illingen.de 

Bitte verzichten Sie bei Ihrer Bewerbung auf Klarsichthüllen, Schnellhefter und Ähnliches.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden wir ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Die Gemeinde Illingen wird die Daten nicht an Dritte weitergeben und die Regelungen der Datenschutzbestimmungen einhalten.