Bebauungsplan „Gelände Landesbetrieb für Straßenbau“ der Gemeinde Illingen, Ortsteil Welschbach mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie Beteiligung der Nachbargemeinden
Der Gemeinderat Illingen hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2024 gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB, in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden des Bebauungsplanes „Gelände Landebetrieb für Straßenbau“ sowie der Teiländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Die Beschlüsse über die Beteiligung der Öffentlichkeit werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Festsetzung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Straßenbetrieb/Ausbildungszentrum“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Ausbildungsgebäudes geschaffen werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Zu diesem Zweck können die Planunterlagen in der Zeit vom 08. Juli 2024 bis einschließlich 12. August 2024 unter www.illingen.de eingesehen werden.
Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass
- Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (schriftlich, mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden können,
- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung des Bauleitplans unberücksichtigt bleiben können und
- als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit sind die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Illingen, Hauptstraße 86, 66557 Illingen auf Zimmer 214, während der allgemeinen Dienststunden, einsehbar.
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 0,8 ha. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem anliegenden Flurkartenauszug.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Illingen, den 24. Juni 2024
Andreas Hübgen
Bürgermeister