öffentliche Ausschreibungen & Auslegungen

Die Gemeinde Illingen sucht einen erfahrenen und qualifizierten Pächter (m/w/d) für die Bewirtschaftung der Gastronomie in der Illipse.

Gesamtnutzungsfläche 70 m²

Gaststätte mit ca. 50 Sitzplätzen

Küche incl. Kühlhaus ca. 30 m²

Außenterrasse ca. 100m²

 

Die barrierefrei zugänglichen Räumlichkeiten werden derzeit saniert. Etwaige Vorstellungen und Wünsche des neuen Pächters können evtl. berücksichtigt werden. 

Der Pächter soll die Verpachtung der Individualgastronomie (Restaurantbetrieb) übernehmen. Zusätzlich kann (nach Absprache) die Bewirtung von Veranstaltungen in der Illipse mit unterschiedlichen Größenordnungen (bis maximal ca.  1200 Personen) übernommen werden. Es besteht kein Exklusivbewirtschaftungsrecht für Veranstaltungen außerhalb des Restaurantbereichs.

Der Pachtvertrag soll zum schnellstmöglichen Zeitpunkt wirksam werden und zunächst auf mindestens 5 Jahre abgeschlossen werden. Abhängig von Investitionen kann der Vertrag angepasst werden. Bei fristgerechter Kündigung beider Vertragspartner vor Ablauf der Pachtzeit verlängert sich der Vertrag um zwei Jahre. Eine bis zu fünfjährige Verlängerungsoption ist möglich.

Mindestöffnungszeiten, Ruhetage sowie Betriebsferien sind zwischen den Vertragspartnern abzustimmen.

Die monatliche Pacht ist verhandelbar. Eine Kaution wird in Abhängigkeit der Laufzeit festgelegt.

Schriftliche Bewerbungen richten Sie bitte an den Freizeit-, Hallen- und Bäderbetrieb der Gemeinde Illingen, Hauptstr. 86 in 66557 Illingen oder per E-Mail an volker.john@illingen.de 

Bewerbungen sind möglich bis zum 16.09.2024.

Einzureichen sind Lebenslauf, Qualifikationsnachweise, ein Grobkonzept des Betriebs, ein grober Wirtschaftsplan und Angaben zu Referenzen, die eine Bewertung der Eignung des Bewerbers ermöglichen. 

Das Konzept soll die gastronomische/kulinarische Ausrichtung, Erfahrungen des Bewerbers sowie individuelle Kompetenzen darlegen. Fotos und Nachweise bisheriger Tätigkeiten sind wünschenswert.

Informationen über das Pachtobjekt können unter folgenden Telefonnummern oder E-Mail-Adressen eingeholt werden.

Tel.: 06825 – 409-235        Mail: Volker.john@illingen.de 
Tel.: 06825 – 409-170        Mail: Francesco.varano@illingen.de
 

Besichtigungstermine sind ab sofort möglich und können unter den o.a. Kontaktadressen vereinbart werden.


Illingen, im Juli 2024

Der Bürgermeister
Andreas Hübgen

 

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden gemäß § 47e Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in der 2. Stufe verpflichtet.

Ausführliche Informationen zum Thema „Umgebungslärm" erhalten Sie auch beim zuständigen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unter der Internetadresse: http://www.saarland.de

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnpark am Galgenberg“ der Gemeinde Illingen hier: Aufstellung gem. § 2 Abs.  1 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Gemeinde Illingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.März 2024 den Beschluss zur Aufstellung desvorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnpark am Galgenberg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)) gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Wesentliches Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von drei modernen und energieeffizienten Mehrfamilienhäusern zu schaffen. 

Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Illingen stellt den Geltungsbereich als Wohnbaufläche dar. Dem Entwicklungsgebot des Bebauungsplans ist daher nachgekommen.

Das Plangebiet liegt in einem südlichen Teilbereich der Gemeinde Illingen an der Galgenbergstraße. Die ca. 0,28 ha große Fläche in der Gemarkung Illingen Flur 19 umfasst die Flurstücke 7/7, 7/8 und einen Teilbereich von 7/9. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Datei "Plan_Wohnpark-Galgenberg" zu entnehmen.

Da es sich bei der vorliegenden Planung um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die Vorgaben des § 13a Abs. 1 BauGB erfüllt sind, ist vorgesehen den o.g. Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern. Gemäß § 13a BauGB wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

In seiner Sitzung am 27.März 2024 hat der Rat der Gemeinde Illingen den Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung und Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Da keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Absatz 1 stattfinden, wird hiermit gem. § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet wird und dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Planung äußern kann. 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Planunterlagen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnpark am Galgenberg“ im Zeitraum 06. Mai 2024 bis 10. Juni 2024 hier eingesehen werden können.

Die Planunterlagen des können zudem über nachfolgendes Portal abgerufen werden: https://www.uvp-verbund.de/portal/

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an  oder  vorgebracht werden.

Zusätzlich werden die Unterlagen in Form einer Planauslage öffentlich ausgelegen und können während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Illingen, eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Illingen, den 17.April 2024

Hans Dieter Schwarz
Beigeordneter


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Sollten Sie jedoch lieber den klassischen Weg bevorzugen, dann senden Sie uns in Papierform oder E-Mail die Bewerbung mit Lebenslauf, Lichtbild sowie beglaubigter Zeugniskopie an:

Gemeindeverwaltung Illingen
FB 1 - Personalservice
Hauptstraße 86
66557 Illingen

oder an personalservice@illingen.de 

Bitte verzichten Sie bei Ihrer Bewerbung auf Klarsichthüllen, Schnellhefter und Ähnliches.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.