Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung am 25.September 2025 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB und § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Wohnbebauung Ende Leitenackerstraße“ im vereinfachten Verfahren.
In der Gemeinde Illingen, am nördlichen Ende der Leitenackerstraße, befindet sich eine bislang noch unbebaute Fläche, die dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen ist. Aufgrund der Lage und bereits vorhandenen Erschließungsanlagen bietet sich diese Fläche für eine Wohnbebauung und zur Abrundung des Siedlungskörpers an. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die bestehende Leitenackerstraße, wodurch von einer gesicherten Erschließung auszugehen ist. Der Stellplatzbedarf kann vollständig auf dem Privatgrundstück gedeckt werden.
Die Gemeinde Illingen beabsichtigt deshalb nach § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 4 BauGB, den genannten Bereich durch den Erlass einer Ergänzungssatzung in den im Zusammenhang bebauten Bereich miteinzubeziehen und somit die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohngebäudes zu schaffen. Hierdurch soll der Siedlungsbestand am nördlichen Ende der Leitenackerstraße sinnvoll abgerundet werden.
Die Satzung wird für das Gelände am nördlichen Ende der Leitenackerstraße, östlich der Straßenverkehrsfläche, aufgestellt. In Richtung Süden wird das Plangebiet durch die Wohnbebauung der Leitenackerstraße Hs.-Nr. 36 samt privater Grünfläche begrenzt. Nördlich und östlich grenzen Gehölzstrukturen bzw. Waldflächen an. Zudem verläuft unmittelbar östlich des Plangebietes der Münchbach.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1.100 m2.
Die Satzung wird mit den Hinweisen öffentlich bekannt gemacht, dass sie gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Der Beschluss, die Ergänzungssatzung aufzustellen, ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 4b BauGB werden, insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten (hier: Erstellung von Bauleitplanentwurf mit Begründung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB) an die Kernplan GmbH, Illingen, übertragen.
Illingen, den 26. September 2025
Andreas Hübgen
Bürgermeister
Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung ZUR förmlichen BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Illingen hat in seiner Sitzung am 25. September 2025 die Veröffentlichung der Ergänzungssatzung „Wohnbebauung Ende Leitenackerstraße“ im Internet bzw. eine Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
In der Gemeinde Illingen, am nördlichen Ende der Leitenackerstraße, befindet sich eine bislang noch unbebaute Fläche, die dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen ist. Aufgrund der Lage und bereits vorhandenen Erschließungsanlagen bietet sich diese Fläche für eine Wohnbebauung und zur Abrundung des Siedlungskörpers an.
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die bestehende Leitenackerstraße, wodurch von einer gesicherten Erschließung auszugehen ist. Der Stellplatzbedarf kann vollständig auf dem Privatgrundstück gedeckt werden.
Die Gemeinde Illingen beabsichtigt deshalb nach § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 4 BauGB, den genannten Bereich durch den Erlass einer Ergänzungssatzung in den im Zusammenhang bebauten Bereich miteinzubeziehen und somit die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohngebäudes zu schaffen. Hierdurch soll der Siedlungsbestand am nördlichen Ende der Leitenackerstraße sinnvoll abgerundet werden.
Die Satzung wird für das Gelände am nördlichen Ende der Leitenackerstraße, östlich der Straßenverkehrsfläche, aufgestellt. In Richtung Süden wird das Plangebiet durch die Wohnbebauung der Leitenackerstraße Hs.-Nr. 36 samt privater Grünfläche begrenzt. Nördlich und östlich grenzen Gehölzstrukturen bzw. Waldflächen an. Zudem verläuft unmittelbar östlich des Plangebietes der Münchbach.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1.100 m2.
Die Durchführung des Satzungsverfahrens erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.
Gemäß §§ 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Ergänzungssatzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, in der Zeit vom 09. Oktober 2025 bis einschließlich 10. November 2025 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.gemeindeillingen.de unter folgendem Pfad: Rathaus/Service/Ausschreibungen_Auslegungen, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des Zeitraums vom 09. Oktober 2025 bis zum 10. November 2025 zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Hauptstraße 86, 66557 Illingen, Zimmer 214, während den allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse fb3@illingen.de oder gemeinde@illingen.de bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Ergänzungssatzung erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Illingen, den 26. September 2025
Andreas Hübgen
Bürgermeister