öffentliche Ausschreibungen & Auslegungen

BESCHLUSS ZUR EINLEITUNG DES VERFAHRENS ZUR AUFSTELLUNG EINER ERGÄNZUNGSSATZUNG GEM. § 34 ABS. 4 NR. 3 BAUGB

Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung am 25.September 2025 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB und § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Wohnbebauung Ende Leitenackerstraße“ im vereinfachten Verfahren.

In der Gemeinde Illingen, am nördlichen Ende der Leitenackerstraße, befindet sich eine bislang noch unbebaute Fläche, die dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen ist. Aufgrund der Lage und bereits vorhandenen Erschließungsanlagen bietet sich diese Fläche für eine Wohnbebauung und zur Abrundung des Siedlungskörpers an. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die bestehende Leitenackerstraße, wodurch von einer gesicherten Erschließung auszugehen ist. Der Stellplatzbedarf kann vollständig auf dem Privatgrundstück gedeckt werden.

Die Gemeinde Illingen beabsichtigt deshalb nach § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 4 BauGB, den genannten Bereich durch den Erlass einer Ergänzungssatzung in den im Zusammenhang bebauten Bereich miteinzubeziehen und somit die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohngebäudes zu schaffen. Hierdurch soll der Siedlungsbestand am nördlichen Ende der Leitenackerstraße sinnvoll abgerundet werden.

Die Satzung wird für das Gelände am nördlichen Ende der Leitenackerstraße, östlich der Straßenverkehrsfläche, aufgestellt. In Richtung Süden wird das Plangebiet durch die Wohnbebauung der Leitenackerstraße Hs.-Nr. 36 samt privater Grünfläche begrenzt. Nördlich und östlich grenzen Gehölzstrukturen bzw. Waldflächen an. Zudem verläuft unmittelbar östlich des Plangebietes der Münchbach.

 

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1.100 m2.

Die Satzung wird mit den Hinweisen öffentlich bekannt gemacht, dass sie gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Der Beschluss, die Ergänzungssatzung aufzustellen, ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 4b BauGB werden, insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten (hier: Erstellung von Bauleitplanentwurf mit Begründung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB) an die Kernplan GmbH, Illingen, übertragen.

Illingen, den 26. September 2025

Andreas Hübgen

Bürgermeister

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung ZUR förmlichen BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Illingen hat in seiner Sitzung am 25. September 2025 die Veröffentlichung der Ergänzungssatzung „Wohnbebauung Ende Leitenackerstraße“ im Internet bzw. eine Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

In der Gemeinde Illingen, am nördlichen Ende der Leitenackerstraße, befindet sich eine bislang noch unbebaute Fläche, die dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen ist. Aufgrund der Lage und bereits vorhandenen Erschließungsanlagen bietet sich diese Fläche für eine Wohnbebauung und zur Abrundung des Siedlungskörpers an.

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die bestehende Leitenackerstraße, wodurch von einer gesicherten Erschließung auszugehen ist. Der Stellplatzbedarf kann vollständig auf dem Privatgrundstück gedeckt werden.

Die Gemeinde Illingen beabsichtigt deshalb nach § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 4 BauGB, den genannten Bereich durch den Erlass einer Ergänzungssatzung in den im Zusammenhang bebauten Bereich miteinzubeziehen und somit die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohngebäudes zu schaffen. Hierdurch soll der Siedlungsbestand am nördlichen Ende der Leitenackerstraße sinnvoll abgerundet werden.

Die Satzung wird für das Gelände am nördlichen Ende der Leitenackerstraße, östlich der Straßenverkehrsfläche, aufgestellt. In Richtung Süden wird das Plangebiet durch die Wohnbebauung der Leitenackerstraße Hs.-Nr. 36 samt privater Grünfläche begrenzt. Nördlich und östlich grenzen Gehölzstrukturen bzw. Waldflächen an. Zudem verläuft unmittelbar östlich des Plangebietes der Münchbach.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1.100 m2.

Die Durchführung des Satzungsverfahrens erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.

Gemäß §§ 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Ergänzungssatzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, in der Zeit vom 09. Oktober 2025 bis einschließlich 10. November 2025 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.gemeindeillingen.de unter folgendem Pfad: Rathaus/Service/Ausschreibungen_Auslegungen, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des Zeitraums vom 09. Oktober 2025 bis zum 10. November 2025 zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Hauptstraße 86, 66557 Illingen, Zimmer 214, während den allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse fb3@illingen.de oder gemeinde@illingen.de bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Ergänzungssatzung erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Illingen, den 26. September 2025

 

Andreas Hübgen

Bürgermeister

 

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Illingen hat in seiner Sitzung am 25. September 2025 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan durch den sachlichen Teilflächennutzungsplan "Windenergie" fortzuschreiben.

Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 % steigen. Die Landesregierung reagiert mit dem Saarländischen Flächenzielgesetz (SFZG) auf die Bundesvorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG), in dem den Kommunen Teilflächenziele zugewiesen werden, um bis 2030 2% der saarländischen Landesfläche für Windenergieanlagen auszuweisen.

Die Gemeinde Illingen hat in der Vergangenheit noch keine Gebiete für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Die Zielvorgaben des Saarländischen Flächenzielgesetz (SFZG), wonach bis 31.12.2027 0,20% und bis 31.12.2030 0,36% der Gemeindefläche bzw. ca. 13 ha für Windenergie auszuweisen sind, werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erfüllt. Um diese Ziele als Gemeinde zu erfüllen, ist die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes durch den sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ gem. § 5 Abs. 2b BauGB somit erforderlich. 

Grundlage für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes durch den sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ sind v.a. die im Rahmen der saarländischen Windpotenzialstudie 2024 des Landes ermittelten Potenzialflächen.

Gegenstand der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes durch den sachlichen Teilflächennutzungsplan ist die Darstellung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen, um die Errichtung von Windenergieanlagen planerisch vorzubereiten und das kommunale Teilflächenziel der Gemeinde gem. § 4 SFZG zu erreichen. 

Der sachliche Teilflächennutzungsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. Die Standorte der geplanten Sonderbauflächen für Windenergieanlagen sind dem Lageplan zu entnehmen. Die Grenzen des Geltungsbereiches des sachlichen Teilflächennutzungsplanes entsprechen dem Gemeindegebiet und sind ebenfalls dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Die BürgerInnen sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Vorentwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes durch den sachlichen Teilflächennutzungsplan "Windenergie", bestehend aus dem Plan und der Begründung, in der Zeit vom 09. Oktober 2025 bis einschließlich 10. November 2025 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.illingen.de) unter folgendem Pfad: Rathaus und Service - Ausschreibungen und Auslegungen, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieserBekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des Zeitraums 09. Oktober 2025 bis einschließlich 10. November 2025 zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Illingen, Hauptstraße 86, Zimmer Nr. 214, während den allgemeinen Dienstzeiten im Rathaus Illingen eingesehen werden. 

Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB erstellt.

Während der vor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E Mail-Adresse: gemeinde@illingen.de oder fb3@Illingen.de , bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden. 

Illingen, 26. September 2025

Andreas Hübgen
ürgermeister

Die Gemeinde Illingen bietet ein Baugrundstück im Ortsteil Illingen „Wohngebiet Hansenstraße“ zum Verkauf an. Hiermit wird allen Interessenten/innen die Möglichkeit gegeben, sich  zu bewerben. Juristische Personen sind nicht berechtigt.

Das Baugrundstück ist in der beigefügten Planskizze mit der Nummer 1, Parzelle 152/80, HsNr. 13, bezeichnet. Das Grundstück hat eine Größe von 566 m². Für die Bebauung dieses Grundstücks gelten die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Hansenstraße“ sowie die örtlichen Bauvorschriften. Der Kaufpreis für die Baustelle beträgt 135,00 EUR/m² inkl. aller öffentlichen Erschließungskosten.

(Preis: 76.410,00 Euro)

 

Nicht im Kaufpreis enthalten sind die privaten Erschließungskosten für den Anschluss des Baugrundstücks an die Ver.- u. Entsorgungsleitungen (Kanal, Gas, Wasser, Strom, Post-u. Telekommunikation etc.) sowie die Kosten für die  auf dem Grundstück erforderlichen Anlagen u. Einrichtungen. Des Weiteren sind sämtliche Nebenkosten der Grundstücksübertragung, die Grunderwerbsteuer sowie Notarkosten vom Erwerber/in gesondert zu begleichen.

 

Die Bewerber/innen verpflichten sich im Notarvertrag, innerhalb von drei Jahren, gerechnet vom Tage des Vertragsabschlusses an, auf dem Baugrundstück ein bezugsfertiges Wohnhaus zu errichten. Diesbezüglich sichert sich die Gemeinde Illingen ein Rückübertragungsrecht im Grundbuch.

 

Die Vergabe des Baugrundstücks erfolgt nach sozialen Kriterien. Die Abgabe eines Fragebogens ist daher verpflichtend. Auf die Zuteilung einer Baustelle besteht kein Rechtsanspruch. Der Fragebogen kann unter www.illingen.de  Rathaus und Service/Ausschreibungen und Auslegungen heruntergeladen werden.

 

Bitte füllen Sie bei Interesse an dem Baugrundstück den Fragenbogen aus und schicken Sie diesen unterschrieben per E-Mail oder auf dem Postweg an die Gemeinde Illingen, Hauptstraße 86, 66557 Illingen, Liegenschaftsamt zurück. Die persönliche Abgabe ist ebenfalls möglich.

 

Interessenten/innen können sich bis 22.09.2025 bewerben. Maßgeblich ist der Eingang der E-Mail bzw. der Eingangsstempel der Gemeinde Illingen. Verspätet abgegebene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

 

Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Groß, Telefon 06825/409-162, E-Mail michael.gross@illingen.de und Herr Braue, Telefon 06825/409-161, E-Mail oliver.braue@illingen.de vom Fachbereich Bauen u. Wohnen, gerne zur Verfügung.

 

Illingen, den 01.09.2025

Der Bürgermeister

gez. Andreas Hübgen

Die Gemeinde Illingen sucht einen erfahrenen und qualifizierten Pächter (m/w/d) für die Bewirtschaftung der Gastronomie in der Illipse.

Die barrierefrei zugänglichen Räumlichkeiten werden derzeit saniert. Etwaige Vorstellungen und Wünsche des neuen Pächters können evtl. berücksichtigt werden. 

Das Restaurant ist mit Inventar sowie einer Schankanlage ausgestattet. Separat zugängliche Toiletten und eine Außenterrasse sind ebenfalls Bestandteil des Pachtobjektes.

  • Gesamtnutzungsfläche ca. 70 m²
  • Gaststätte mit ca. 50 Sitzplätzen
  • Küche inkl. Kühlhaus ca. 30 m²
  • Außenterrasse ca. 100m²

Der Pachtvertrag soll zum schnellstmöglichen Zeitpunkt wirksam werden und zunächst auf 2 Jahre abgeschlossen werden. Ohne fristgerechte Kündigung – 6 Monate zum Vertragsende – verlängert sich der Pachtvertrag um ein weiteres Jahr. Eine längere Vertragslaufzeit ist möglich.

Zusätzlich kann (nach Absprache) die Bewirtung von Veranstaltungen in der Illipse mit unterschiedlichen Größenordnungen (bis maximal ca.  1200 Personen) übernommen werden. Es besteht kein Exklusivbewirtschaftungsrecht für Veranstaltungen außerhalb des Restaurantbereichs.

Das Konzept soll die gastronomische/kulinarische Ausrichtung, Erfahrungen des Bewerbers sowie individuelle Kompetenzen darlegen. Fotos und Nachweise bisheriger Tätigkeiten sind ausdrücklich erwünscht. 

Die Öffnungszeiten können vom Pächter bzw. der Pächterin selbst bestimmt werden, sollten sich jedoch am Veranstaltungskalender der Illipse orientieren.
Die monatliche Pacht ist verhandelbar. Eine Kaution wird in Abhängigkeit der Laufzeit festgelegt. 

Bewerbungen sind möglich bis zum 18.05.2025

Einzureichen sind Lebenslauf, Qualifikationsnachweise, ein Grobkonzept des Betriebs, ein grober Wirtschaftsplan und Angaben zu Referenzen, die eine Bewertung der Eignung des Bewerbers ermöglichen.

Informationen über das Pachtobjekt sowie die Pachthöhe können hier eingeholt werden:

  • Tel.: 06825 – 409-235        Mail: Volker.john@illingen.de 
  • Tel.: 06825 – 409-170        Mail: Francesco.varano@illingen.de

Besichtigungstermine sind ab sofort möglich und können unter den o.a. Kontaktadressen vereinbart werden.

Illingen, im April 2025 

Der Bürgermeister
Andreas Hübgen

 

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden gemäß § 47e Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in der 2. Stufe verpflichtet.

Ausführliche Informationen zum Thema „Umgebungslärm" erhalten Sie auch beim zuständigen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unter der Internetadresse: http://www.saarland.de


Die Gemeinde Illingen vergibt im Rahmen des aktuell gültigen Vergabeerlasses auch wiederholt Arbeiten in Form von beschränkten Ausschreibungen als auch freihändigen Vergaben für verschiedene Gewerke im Hoch-, Tief- und Ingenieurbau zum Umbau und zur Sanierung der kommunalen Liegenschaften sowie der Infrastruktur.

Sofern Sie Interesse haben, bei den vorgenannten Anfragen berücksichtigt zu werden, bitten wir Sie um Zusendung einer formlosen Interessenbekundung mit Angabe der in Frage kommenden Gewerke an folgende Adresse:


Sie möchten das Gemeindeleben aktiv mitgestalten, Veranstaltungen und Märkte organisieren, Vereine unterstützen, ein Tourismuskonzept für die Gesamtgemeinde entwickeln und die wirtschaftliche Entwicklung insgesamt vorantreiben? 

Dann sind Sie bei uns genau richtig. Die Gemeinde Illingen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte Führungspersönlichkeit für die Leitung des Fachdienstes für Veranstaltungen, Märkte, Tourismus, Kultur, Wirtschaftsförderung und Standortentwicklung

Ihre Aufgaben

  • Sie entwickeln Ideen und setzen Projekte um, die unsere Gemeinde lebendig machen.
  • Sie planen und koordinieren Veranstaltungen und Märkte
  • Sie sind Ansprechpartner*in für unsere Vereine und fördern das Ehrenamt.
  • Sie treiben die Standortförderung und -entwicklung voran und begleiten Unternehmen sowie Gründer*innen in der gesamten Gemeinde.
  • Sie etablieren eine neue Kultur der Wirtschaftsförderung 
  • Sie erarbeiten ein Tourismuskonzept
  • Sie arbeiten eng mit Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Bevölkerung zusammen.
  • Sie führen Ihr Team verantwortungsbewusst und behalten Budget und Ressourcen im Blick.

Ihr Profil

  • ein abgeschlossenes Studium in den Bereichen Kulturmanagement, Tourismus, Regionalentwicklung, Projektmanagement oder Veranstaltungsmanagement
    oder eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (z. B. Veranstaltungskaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau, Bürokaufmann/-frau) mit mehrjähriger Erfahrung in vergleichbarer Position
  • langjährige Erfahrung in Veranstaltungsorganisation, Vereinsarbeit oder Wirtschaftsförderung
  • Freude an Führung, Organisation und Innovation
  • Kommunikationsstärke und Offenheit im Umgang mit Menschen, Politik und Öffentlichkeit
  • Flexibilität und Bereitschaft, auch bei Abend- oder Wochenendveranstaltungen präsent zu sein

Wir bieten eine tarifgerechte Vergütung nach dem TVöD sowie die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes. Die Eingruppierung erfolgt zunächst in der EG 9b. Nach vollständiger Übernahme aller Tätigkeitsbereiche ist eine Bewertung nach EG 10 möglich. 

Weiter bieten wir: 

  • Flexible Arbeitszeitmodelle und einen modernen Arbeitsplatz
  • Fortbildungen zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Zahlreiche Dienstsportangebote 

Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Eingehende Bewerbungen mit Teilzeitwünschen werden im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (Anforderungen der Stelle, gewünschter Umfang und Verteilung der Arbeitszeit etc.) berücksichtigt.

Im Sinne der Zielsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes sowie des Frauenförderplanes der Gemeinde Illingen sind Frauen aufgefordert, sich zu bewerben. Die Gemeinde Illingen hat sich durch Integrationsvereinbarung auch zur Förderung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet.

Bewerbungen mit Lebenslauf sowie beglaubigter Zeugnisabschrift sind bis spätestens 28.10.2025 möglich.


Jetzt online bewerben

Bewerben Sie sich direkt hier mit einer Online-Bewerbung.


Sollten Sie jedoch lieber den klassischen Weg bevorzugen, dann senden Sie uns in Papierform oder E-Mail die Bewerbung mit Lebenslauf, Lichtbild sowie beglaubigter Zeugniskopie an:

Gemeindeverwaltung Illingen
FB 1 - Personalservice
Hauptstraße 86
66557 Illingen

oder an personalservice@illingen.de 

Bitte verzichten Sie bei Ihrer Bewerbung auf Klarsichthüllen, Schnellhefter und Ähnliches.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden wir ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Die Gemeinde Illingen wird die Daten nicht an Dritte weitergeben und die Regelungen der Datenschutzbestimmungen einhalten.